Bundeskriminalamt (BKA)

Ausbeutung Minderjähriger in Deutschland sowie in Rumänien und Bulgarien

Kick off des EU-geförderten Projektes am 24.01.2017

Im Kontext von Menschenhandel stellen Minderjährige eine besonders vulnerable Gruppe dar. In ihrem Bericht über die Entwicklungen im Kampf gegen Menschenhandel aus dem Jahr 2016 stellt die EU-Kommission fest, dass mindestens 15 Prozent der identifizierten Opfer von Menschenhandel Kinder sind. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Opfer wesentlich höher ist. Besonders betroffen seien Kinder von Roma-Gemeinschaften, die sexuell ausgebeutet, zur Bettelei sowie zu strafbaren  Handlungen gezwungen werden. Es gibt jedoch sowohl auf europäischer Ebene als auch für Deutschland nur wenige Erkenntnisse zu Ausmaß und  Phänomenologie der Ausbeutung Minderjähriger. Insbesondere die Ausbeutung durch erzwungene Dienstleistungen und Begehung von Straftaten, die im Oktober 2016 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurden, ist für Deutschland weitgehend unbeleuchtet.

SOLWODI - Solidarität mit Frauen in Not

Im Rahmen des zweijährigen Projektes, das von Bundeskriminalamt und der Hilfsorganisation SOLWODI e.V. durchgeführt wird, werden die folgenden Ausprägungen der Ausbeutung Minderjähriger untersucht:

  • Zwangsprostitution,
  • Zwangsarbeit oder erzwungene Dienstleistungen einschließlich Bettelei
  • Ausnutzung strafbarer Handlungen und
  • Organhandel.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Fonds für die Innere Sicherheit durch die Europäische Kommission kofinanziert