Bundeskriminalamt (BKA)

Sie wurden angeschrieben? Informationen für Bürgerinnen und Bürger 

LeSuBiA ist eine bundesweite Befragung der Bevölkerung zur Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag in Deutschland.

Die Studie erhebt ein Gesamtbild zu verschiedenen Lebensbereichen der Menschen in Deutschland. Dabei geht es um Themen wie Familien- und Wohnsituation, Gesundheit, Herkunft und persönliche Einstellungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erhebung von belastenden Erfahrungen innerhalb und außerhalb von Partnerschaften. Es ist auch ein Ziel, Erkenntnisse über Erfahrungen mit der Polizei, Justiz und Opferhilfeangeboten zu sammeln.

Die erhobenen Daten werden wissenschaftlich anonymisiert ausgewertet. Alle Vorschriften des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse unterstützen politische Entscheidungsträger darin gezielte Maßnahmen zu ergreifen und die Situation von Menschen in Deutschland zu verbessern.

Anhand der nachfolgenden „Fragen und Antworten“ stellen wir Ihnen den Hintergrund der Studie vor und geben Ihnen einen Einblick in die Umsetzung.

Fragen zu LeSuBiA

1. Auftraggeber: Wer ist Auftraggeber der Studie LeSuBiA?

Die Studie wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam durchgeführt und verantwortet.

2. Umfrageinstitut: Was haben das BKA und das Umfrageinstitut Verian (ehemals Kantar Public) genau miteinander zu tun?

Eine Befragung von so vielen Menschen ist sehr aufwändig. Deshalb wird das BKA bei der Durchführung von einem Umfrageinstitut unterstützt. Der Auftrag wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Das BKA hat Verian, ein Umfrageinstitut, welches bis vor Kurzem unter dem Namen Kantar Public aufgetreten ist, mit der Durchführung der Befragung beauftragt. . Die Aufgaben von Verian sind unter anderem die Planung und Koordinierung der Interviewenden, die Ziehung der Stichprobe, die Programmierung der Fragebögen, die Koordination der Befragung und die Aufbereitung der Daten. Das Bundeskriminalamt erhält am Ende der Befragung von Verian einen anonymisierten Datensatz mit den anonymisierten Antworten der Befragten (also ohne Namen und Adresse der Befragten). Das BKA wertet die Daten aus. Mit den Ergebnissen können dann Maßnahmen zum Schutz der Menschen entwickelt und umgesetzt werden.

3. Finanzierung: Wer bezahlt die Studiue LeSuBiA?

Die vollständigen Kosten der Studie werden vom Bund getragen.

4. Hell- und Dunkelfeldforschung: Wie kann Kriminalität erfasst werden?

Zur Erfassung des Umfangs von Kriminalität werden in Deutschland Informationen aus dem Hellfeld und dem Dunkelfeld erhoben. Daten aus dem Hellfeld umfassen alle offiziell bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgerichten angezeigten Straftaten. Aber nicht alle Straftaten, die in Deutschland geschehen, werden auch angezeigt. Dunkelfeldstudien versuchen daher das tatsächliche Ausmaß aller Straftaten – ob angezeigt oder nicht – zu erheben. Nur anhand von Daten aus dem Dunkelfeld und dem Hellfeld kann ein umfassendes Bild zur Kriminalitätslage und Kriminalitätsentwicklung in Deutschland erstellt werden.

5. Dunkelfeldbefragung LeSuBiA: Worum geht es in der Studie? Was ist das Ziel?

Ergebnisse der Dunkelfeldforschung des Bundeskriminalamts ermöglichen eine möglichst wahrheitsgetreue Einschätzung zum Kriminalitätsaufkommen in Deutschland insgesamt. Die Ergebnisse werden dazu genutzt, um die Bevölkerung besser vor Kriminalität zu schützen und das Hilfesystem bedarfsgerecht auszugestalten.

LeSuBiA ist eine solche Dunkelfeldstudie, die mittels Befragungen Informationen über das Ausmaß des Dunkelfeldes im Bereich Gewalterfahrung erhebt.

6. Methodik: Wie wird geforscht?

Zur Erforschung des Dunkelfeldes werden sogenannte „Opferbefragungen“ durchgeführt. Das bedeutet aber nicht, dass nur Opfer oder Betroffene befragt werden. Es werden zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger befragt, die die Bevölkerung insgesamt repräsentieren. Die Ergebnisse werden mit Hilfe statistischer Methoden auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Ein zentrales Ziel dabei ist es, Aussagen über die Verbreitung verschiedener Formen von Kriminalität im vergangenen Jahr und in den vergangenen fünf Jahren zu machen.

LeSuBiA stellt allen für die Befragung zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern dabei dieselben, vorher festgelegten Fragen. Informationen zu Hintergrund und Ablauf der Studie werden per Post zugesandt. Interviewerinnen und Interviewer melden sich anschließend bei den ausgewählten Befragungspersonen, um die Umfrage vor Ort durchzuführen.

7. "Repräsentative" Stichprobenziehung: Warum wurde gerade ich ausgewählt?

Sie wurden stellvertretend für einen Teil der rund 69 Millionen in Deutschland lebenden Erwachsenen ausgewählt. Ihr Name wurde zufällig aus den Registern der Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden ermittelt. Diese Zufallsauswahl ist wichtig, um ein aussagekräftiges Bild der Bevölkerung zu erhalten. Dieses Vorgehen wird durch die Melderechtsrahmengesetze geregelt und unterliegt einem strengen Datenschutz.

8. Prüfung der Echtheit: Wie kann ich überprüfen, ob das Anschreiben tatsächlich vom Umfrageinstitut stammt und die Befragung im Auftrag des BKA erfolgt?

1.) Prüfen Sie die Anschreiben und die Vollständigkeit der beiden Logos – das von LeSuBiA und dasjenige des Umfrageinstituts Verian (ehemals Kantar Public) – und deren Aussehen genau.

2.) Die Interviewerinnen und Interviewer von Verian sind verpflichtet einen Interviewer-Ausweis mit sich zu führen und diesen auch vorzuzeigen. Überprüfen Sie den Ausweis des Interviewers bzw. der Interviewerin und lassen Sie sich zusätzlich den Personalausweis vorzeigen.

Wichtig: Die versandten Anschreiben von Verian (bzw. Kantar Public) haben niemals das Ziel, Ihnen irgendein Produkt zu verkaufen oder für ein Produkt, eine Veranstaltung, eine Organisation oder eine Partei zu werben. Wir wollen von Ihnen keine Angaben zu Ihren Bankverbindungen etc. und werden Sie keiner Ordnungswidrigkeit und keiner Straftat beschuldigen.

9. Inhalte: Was ist der Inhalt der Befragung?

In der Befragung werden insbesondere Fragen zu diesen Themen gestellt:

  • Familien- und Wohnsituation
  • Gesundheit
  • Herkunft
  • Persönliche Einstellungen zu verschiedenen Themen
  • Gewalterfahrungen im direkten Zusammenleben und im Internet
  • Reaktionen auf Gewalterfahrungen und Folgen
  • Bewertung von verschiedenen Institutionen im Umgang mit Gewalt (Polizei, Gerichte, Medizinische Versorgung, Hilfsangebote)
  • Angaben zur eigenen Person und zur Lebenssituation



Fragen zur Teilnahme

10. Voraussetzungen einer Teilnahme: Kann ich an der Studie auch teilnehmen, wenn ich nicht angeschrieben wurde?

Eine eigene Anmeldung zur Teilnahme an der Studie LeSuBiA, ohne dass Sie explizit angeschrieben worden sind, ist nicht möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie LeSuBiA wurden per Zufallsauswahl bestimmt. Nur so kann die Gesamtbevölkerung Deutschlands möglichst genau abgebildet werden. Sie können daher nur an der Befragung teilnehmen, wenn Sie für die Befragung ausgewählt worden sind und ein Anschreiben von uns erhalten haben. Ein Interviewer bzw. eine Interviewerin wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin für ein Gespräch vereinbaren. 

11. Wichtigkeit der Teilnahme: Warum ist es wichtig, dass ich teilnehme?

Die zufällige Auswahl der Teilnehmenden von LeSuBiA erlaubt es, anhand der Ergebnisse verlässliche Rückschlüsse auf die Bevölkerung Deutschlands zu ziehen. Das klappt aber nur, wenn auch möglichst alle ausgewählten Personen mitmachen. Deshalb ist Ihre Teilnahme so wichtig. Mit Ihrer Teilnahme leisten Sie einen wertvollen Beitrag für Politik und Gesellschaft.

Selbstverständlich ist die Teilnahme an LeSuBiA freiwillig.

Es kommt auf Ihre Teilnahme an!

Für die Umfrage ist jede Person geeignet, die zufällig ausgewählt wurde! Wir möchten ein realistisches Bild von der Lebenssituation, der Sicherheit und den Belastungen im Alltag von Menschen bekommen. Dabei ist es wichtig, dass alle teilnehmen – egal, welches Geschlecht, welchen Beruf oder welches Alter Sie haben, ob Sie aus Deutschland stammen oder zugewandert sind oder ob Sie mit Ihrer Familie zusammenleben oder alleine. Es werden auch keine Vorkenntnisse benötigt.

12. Ort der Teilnahme: Wo findet das Interview statt?

Das Interview findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Falls gewünscht, bemüht sich Ihre Interviewerin bzw. Ihr Interviewer um eine Durchführung außerhalb Ihres Haushalts.

13. Falsche Antworten: Gibt es falsche Antworten?

Es gibt keine falschen Antworten. Für die Qualität der Befragung ist es wichtig, dass möglichst alle Fragen ehrlich beantwortet werden. Ihre Angaben werden dabei ausschließlich anonym ausgewertet, d.h. ein Rückschluss auf Ihre Person ist nicht möglich. Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, welche Fragen Sie beantworten. Sie haben immer die Möglichkeit Fragen nicht zu beantworten. Aber: Je genauer Sie antworten, desto genauere Informationen zum Leben der Gesamtbevölkerung in Deutschland können gewonnen werden.

14. Keine Teilnahme: Ich möchte nicht an der Befragung teilnehmen. Was soll ich tun?

Die Teilnahme an der Befragung LeSuBiA ist grundsätzlich freiwillig. Wenn Sie angeschrieben wurden, aber an der aktuellen Befragung LeSuBiA nicht teilnehmen möchten, sagen Sie dies dem Interviewer bzw. der Interviewerin oder kontaktieren Sie uns. Sie erreichen uns per E-Mail unter lesubia@veriangroup.com oder telefonisch unter 0800-1007752.

15. Kosten: Entstehen mir Kosten durch eine Teilnahme?

Es entstehen keinerlei Kosten für Sie.

Fragen zum Schutz Ihrer Daten

16. Schutz Ihrer Daten: Was passiert mit meinen Daten? Wie werden meine Daten geschützt?

Selbstverständlich werden alle Vorschriften des Datenschutzes eingehalten und Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Grundsätzlich gilt: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von wem die Angaben gemacht wurden. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz, die Sie gemeinsam mit dem Anschreiben erhalten haben.

Das BKA und Verian (ehemals Kanar Public) arbeiten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere EU-Datenschutzgrundverordnung-DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz-BDSG). Zudem ist Verian Mitglied im Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) und an dessen Standesregeln gebunden.

Verian arbeitet mit vertraglich zu Datenschutz verpflichteten und streng nach Weisung arbeitenden Dienstleistern zusammen.

Für den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und den Angaben, die Sie beim Interview machen, gelten folgende Grundsätze:

  • Die beim Interview erhobenen Daten werden getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse unter Verwendung eines Pseudonyms (Codenummer) gespeichert. Ihre Adressdaten werden nur zur Verwaltung und Steuerung der Umfrage verwendet. Im Rahmen von Qualitätskontrollen können Sie erneut kontaktiert werden (z. B.  Zusendung eines Kurzfragebogens); in diesem Falle werden nur die hierfür notwendigen Informationen zusammengeführt.
  • Ihr Name und Ihre Kontaktdaten werden nur bis zum Abschluss der Erhebungsphase sowie aller Prüfungs- und Qualitätssicherungsschritte (voraussichtlich Ende 2024) gespeichert. Danach werden Ihr Name und Ihre Kontaktdaten gelöscht.
  • Verian übermittelt die Ergebnisse der Befragung ausschließlich anonymisiert, also ohne Ihre Kontaktdaten oder sonstige Informationen, die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen, an das BKA.
  • Verian gibt Ihren Namen und Ihre Anschrift nicht an Dritte weiter.
  • Der anonymisierte Befragungsdatensatz wird dauerhaft archiviert und wissenschaftlich ausgewertet. Bei diesen Auswertungen wird kein Rückschluss auf Einzelpersonen möglich sein.

17. Datenschutzrechte: Welche Rechte habe ich beim Datenschutz im Zusammenhang mit LeSuBiA?

Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Befragung trägt das Bundeskriminalamt, 65173 Wiesbaden (lesubia@bka.bund.de). Den Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamts erreichen Sie über das entsprechende Kontaktformular auf der Website des BKA (www.bka.de).

Sie können gegenüber dem BKA als Verantwortlichen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgenden Rechte aus der DSGVO geltend machen:

  • Recht auf Widerruf der Einwilligung – Art. 7 DSGVO: Sie können die Einwilligung in die Teilnahme der Befragung jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen.
  • Recht auf Auskunft – Art. 15 DSGVO: Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Berichtigung – Art. 16 DSGVO: Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung – Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die unverzügliche Löschung Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
  • Recht auf Widerspruch – Art. 21 DSGVO: Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde – Art.  77 DSGVO: Sie haben das Recht, sich bei dem zuständigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu beschweren.

18. Ansprechpartner zum Datenschutz: Wen kann ich bei Fragen zum Datenschutz ansprechen?

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich mit Ihren Anfragen zunächst, möglichst per E-Mail, an den Datenschutz bei Verian (ehemals Kantar Public) zu wenden. Verian leitet Ihre Anfragen erforderlichenfalls an das BKA weiter.

Verian Deutschland (eingetragen als Mantle Germany GmbH)
Datenschutzbeauftragte

Landsberger Straße 284
D-80687 München
E-Mail: lesubia@veriangroup.com

Tel.: 0800-1007752
(Studienspezifische Hotline-Nummer: Datenschutzanfragen werden an die Datenschutzbeauftragte von Verian (ehemals Kantar Public) weitergeleitet.)

Fragen zu Ergebnissen der Studie

19. Ergebnisse der Studie: Wie kann ich die Ergebnisse der Studie LeSuBiA erhalten?

Die Ergebnisse der Studie LeSuBiA werden kostenfrei hier auf der Website des BKA veröffentlicht. Dies wird voraussichtlich im Sommer 2025 sein.

Fragen für Betroffene von Straftaten

20. Betroffen von einer Straftat: Ich bin von einer Straftat betroffen. Was kann ich tun?

Wenn Sie oder Ihre Mitmenschen, Familienmitglieder, Freunde oder Bekannten von Straftaten betroffen sind/waren, empfehlen wir Ihnen, die Straftat anzuzeigen. Bitte wenden Sie sich dazu an die örtliche Polizeidienststelle (recherchierbar unter www.polizei.de).

Hilfe speziell für Frauen: Sie können das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 bundesweit und jederzeit erreichen. Das Angebot ist mehrsprachig. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist die telefonische Beratung in 18 Fremdsprachen möglich. Auch ein barrierefreier Zugang zu Informationen und Beratung ist gewährleistet. Anrufe und Beratung sind kostenfrei. Das Hilfetelefon berät u.a. zu den Themen Häusliche Gewalt, Stalking, sexuelle Belästigung, digitale Gewalt, psychische Gewalt, Mobbing im privaten und öffentlichen Raum.

Hilfe speziell für Männer: Sie können das Männerberatungsnetz unter www.männerberatungsnetz.de erreichen. Das Männerberatungsnetz umfasst Beratungsangebote, die speziell Männer ansprechen und auf Belange von Männern spezialisiert sind.

Für weitere Hilfe bietet Ihnen die Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS) (www.odabs.org) eine Übersicht über Unterstützungsangebote in Ihrer Nähe.

Ebenfalls können Sie sich an die Hilfeorganisation WEISSER RING unter der Telefonnummer 116 006 wenden. Die Beratung ist kostenfrei und anonym. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.weisser-ring.de.

Wenn Sie weitere Fragen zur Studie haben, können Sie sich hier näher informieren. Für persönliche Rückfragen finden Sie hier die Kontaktdaten.