Bundeskriminalamt (BKA)

Sie wurden angeschrieben? Informationen für Bürgerinnen und Bürger 

Die Befragung Sicherheit und Kriminalität in Deutschland (SKiD) ist eine Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts und der Polizeien der Länder. Sie dient der Erfassung von Opfererlebnissen in der Bevölkerung, des Anzeigeverhaltens sowie der Kriminalitätsfurcht und von Einstellungen gegenüber der Polizei.

Im Folgenden finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

Wenn Sie weitere Fragen zur Studie SKiD haben, können Sie sich hier auf den Webseiten des BKA näher informieren.

Für persönliche Rückfragen finden Sie hier die Kontaktdaten.

Wer ist der Auftraggeber der Studie SKiD? Wie arbeiten Bund und Länder zusammen?

Die Durchführung der Studie wurde von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Jahr 2017 beschlossen. Auftraggeber der Studie ist daher das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Die Studie SKiD wird vom BKA in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der polizeilich-kriminologischen Forschung aller 16 Bundesländer durchgeführt. Auf diese Weise ist es möglich, aus den Ergebnissen praktische Maßnahmen für die Polizei und andere Akteurinnen und Akteure der Gesellschaft zum Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität abzuleiten.

Was haben BKA und das Erhebungsinstitut infas bei SKiD genau miteinander zu tun?

Eine groß angelegte Studie wie SKiD ist nur mit erheblichem Aufwand umzusetzen. Das BKA arbeitet bei SKiD daher mit einem Erhebungsinstitut zusammen. Der Auftrag wird nach einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Für die aktuelle Befragung SKiD 2024 wird das BKA von dem Erhebungsinstitut infas – Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH aus Bonn unterstützt, das auch bereits die Erhebung SKiD 2020 durchgeführt hatte. infas übernimmt die Durchführung der Datenerhebung, das heißt die Umsetzung der Befragung inklusive Stichprobenziehung, Versand der Fragebögen und Erinnerungsschreiben und die Verarbeitung der Antworten. Das BKA erhält am Ende der Befragung einen Datensatz mit anonymisierten Daten der Studie.

Wer bezahlt die Studie SKiD?         

Die Studie SKiD wird aus Haushaltsmitteln des BKA und Haushaltsmitteln der Innenministerien der beteiligten Bundesländer finanziert. Die aktuelle Befragung wird zudem im Rahmen des Projektes „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024“ (SKiD 2024) aus Mitteln des Fonds für die Innere Sicherheit durch die Europäische Union gefördert. Auch die erste Erhebung SKiD 2020 wurde bereits aus Mitteln des Fonds für die Innere Sicherheit durch die Europäische Union gefördert.

Was ist unter Dunkelfeldforschung zu verstehen? Was erforschen Sie mit der Studie SKiD?

Dunkelfeldforschung hat zum Ziel, Erkenntnisse über das Gesamtaufkommen bestimmter Straftaten zu gewinnen und so die Informationen, die der Polizei zum Kriminalitätsaufkommen bereits bekannt sind, zu ergänzen. Dunkelfeldforschung im BKA erfolgt auf Basis von sogenannten Opferbefragungen, in denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten werden, von ihren Erfahrungen zu berichten. Zu diesen Erfahrungen können auch Straftaten aus dem Dunkelfeld zählen, also solche, die der Polizei nicht bekannt geworden und somit nicht im sogenannten Hellfeld zu finden sind. Das Hellfeld wird u. a. in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) dargestellt. Dunkelfelduntersuchungen gelten neben den amtlichen Kriminalstatistiken als wichtige Datenquellen zur Beschreibung der Kriminalitätslage und -entwicklung.

Die schriftliche Befragung der Studie SKiD hat das Ziel, Erkenntnisse zum Dunkelfeld für zahlreiche Straftaten zu gewinnen, darunter verschiedene Vermögens- und Cyberdelikte, aber auch schwere Straftaten aus dem Bereich der Gewaltkriminalität. Des Weiteren erforscht die Studie u. a. die Umstände des Opferwerdens, die mögliche Furcht vor Kriminalität und die Wahrnehmung der Arbeit der Polizei.

Ergebnisse der Dunkelfeldforschung des BKA ermöglichen u. a.

  • eine wissenschaftlich abgesicherte, qualitativ hochwertige Einschätzung zum Kriminalitätsaufkommen in Deutschland für die untersuchten Straftaten,
  • eine Bestimmung des Verhältnisses von Hell- und Dunkelfeld,
  • Analysen von Veränderungen über die Zeit,
  • eine solide Informationsgrundlage für die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Kriminalität.

Wie forschen Sie? Welche Methoden kommen zum Einsatz?

Dunkelfeldforschung im BKA erfolgt auf Basis von sogenannten Opferbefragungen. Hierfür wird eine repräsentative Auswahl (sogenannte Stichprobe) von Bürgerinnen und Bürgern aus der Bevölkerung zu ihren Opfererlebnissen, dem Anzeigeverhalten sowie verschiedenen kriminalitätsbezogenen Einstellungen, wie z. B. der Kriminalitätsfurcht, oder zur Einschätzung der Arbeit der Polizei, befragt. Die Ergebnisse werden mit Hilfe statistischer Methoden auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Dabei dienen Informationen über die Anteile von Personen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. im letzten Jahr) Opfer ausgewählter Straftaten wurden (z. B. Wohnungseinbruch, Diebstahl von Fahrzeugen, Körperverletzung) dazu, Aussagen über die Verbreitung verschiedener Kriminalitätsformen zu treffen.

SKiD arbeitet mit Fragebögen. Die Informationen und Unterlagen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden per Post zugesandt. Wer möchte, kann den Fragebogen auch online beantworten (die Zugangsdaten werden ebenfalls postalisch übermittelt).

Wie wurde ich für die Studie SKiD ausgewählt? Woher haben Sie meine Adresse?

Die kontaktierten Bürgerinnen und Bürger wurden mit einem statistischen Verfahren zufällig aus den Einwohnermelderegistern der Städte und Gemeinden gezogen. Diese Zufallsauswahl ist wichtig, um ein aussagekräftiges Bild der Bevölkerung zu erhalten. Das Vorgehen ist durch die Gesetzgebung in Deutschland und in der EU erlaubt. Das Erhebungsinstitut, das die Daten für die Stichprobe bei den Behörden anfragt, arbeitet im Auftrag des BKA.

Wer kann an der Studie SKiD teilnehmen? Wie kann ich an der Studie SKiD teilnehmen?

Eine eigene Anmeldung zur Teilnahme an der Studie SKiD (ohne dass Sie explizit angeschrieben worden sind) ist nicht möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie SKiD wurden per Zufallsauswahl bestimmt; dies ist für die Repräsentativität der Befragung sehr wichtig.

Sie können nur an der Befragung teilnehmen, wenn Sie für die Befragung ausgewählt worden sind und ein Schreiben erhalten haben, dem auch der Fragebogen beigefügt war. Sie können die Fragen auf dem beigefügten Papierfragebogen ausfüllen und ihn in dem ebenfalls beigefügten Umschlag an infas zurückschicken. Die Kosten übernehmen wir. Alternativ können Sie die Fragen auch online beantworten. Die Internetseite und den Zugangs-Code finden Sie auf der Titelseite des Ihnen zugesandten Papierfragebogens.

Ich wurde für die Studie SKiD ausgewählt. Warum sollte ich mich daran beteiligen?

Grundsätzlich gilt: Je mehr Personen an der Befragung teilnehmen, desto besser sind die Ergebnisse. Die Qualität einer (repräsentativen) Befragung hängt maßgeblich davon ab, ob die zufällig ausgewählten Personen sich beteiligen. Wenn Sie zufällig ausgewählt und vom Erhebungsininstitut angeschrieben worden sind, ist Ihre Teilnahme für die Qualität der Studie sehr wichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im erfragten Zeitraum von Kriminalität betroffen waren – was wir nicht hoffen – oder nicht betroffen waren. Gerne möchten wir mit der Befragung etwas über Ihre Einschätzungen und Erfahrungen zu den Themen von SKiD erfahren. Eine Teilnahme bietet die Chance, auch Ihre persönliche Sichtweise in diese Bevölkerungsbefragung einzubringen und ist für die erfragten Themen ein direkter Draht zur Polizei. Über die Befragung können jedoch keine Anzeigen von Straftaten erfolgen. Wenn Sie eine Anzeige aufgeben möchten, wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle. Mit Hilfe der Ergebnisse von SKiD soll der Schutz vor Kriminalität verbessert werden.

Wenn Sie gerade keine Zeit zum Ausfüllen des Fragebogens haben, können Sie ihn auch ein paar Tage später ausfüllen und zurücksenden. Noch bequemer lässt sich der Fragebogen online ausfüllen. Eine Anleitung dazu liegt Ihrem Anschreiben bei.

Wir freuen uns und sind Ihnen dankbar, wenn Sie die angebotene Teilnahmemöglichkeit nutzen! Selbstverständlich ist Ihre Teilnahme freiwillig.

Entstehen mir Kosten, wenn ich teilnehme?

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Studie SKiD entstehen keine Kosten. Das Porto für die Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens übernehmen wir für Sie, deshalb hat der Rücksendeumschlag, den Sie mit dem Fragebogen erhalten haben, den Aufdruck „Porto zahlt Empfänger“.

Was möchten Sie von mir als Teilnehmerin/Teilnehmer wissen?

Für die Qualität der Befragung ist es wichtig, dass möglichst alle Fragen ehrlich beantwortet werden. Ihre Angaben werden dabei ausschließlich anonym ausgewertet, d. h., ein Rückschluss auf Ihre Person ist nicht möglich. Grundsätzlich kann aber jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer selbst entscheiden, welche Erfahrungen und Einschätzungen von ihr/ihm in den Fragebogen eingetragen werden. Sie haben immer die Möglichkeit, „keine Angabe“ anzukreuzen oder eine Frage nicht zu beantworten. Aber: Je genauer der Fragebogen ausgefüllt wird, desto genauer können später die Analysen mit dem Datensatz durchgeführt werden und umso besser können wir die mit Ihrer Sicherheit in Verbindung stehenden Probleme verstehen.

 

Im Fragebogen erbitten wir Antworten auf verschiedene Fragen, darunter

  • Einschätzungen zur Zufriedenheit mit der eigenen Wohngegend und zur Wahrnehmung der Sicherheit an verschiedenen Orten,
  • Einschätzungen zur Arbeit der Polizei,
  • Einschätzungen zur Kriminalität,
  • eigene Opfererfahrungen im Hinblick auf Straftaten,
  • Reaktionen auf eigene Opfererfahrungen bzw. entsprechende Folgen

sowie einige Angaben zur eigenen Person und Lebenssituation.

Ich möchte nicht an der Befragung teilnehmen. Was sollte ich tun?

Die Teilnahme an der Befragung SKiD ist grundsätzlich freiwillig. Wenn Sie angeschrieben wurden, aber an der aktuellen Befragung SKiD 2024 nicht teilnehmen möchten, füllen Sie den Fragebogen nicht aus. Wenn Sie den Fragebogen nicht ausfüllen, erhalten Sie ein bis zwei Erinnerungsschreiben. Diese können Sie selbstverständlich ignorieren. Möchten Sie keine weitere Post im Zusammenhang mit SKiD 2024 mehr erhalten, können Sie uns dies ohne Angabe von Gründen mitteilen. Sie erreichen das beauftragte Erhebungsinstitut infas über die E-Mail skid@infas.de beziehungsweise telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 66 55 445.

Wie kann ich überprüfen, ob das Anschreiben tatsächlich vom Erhebungsinstitut stammt und im Auftrag des BKA erfolgt?

Zur Überprüfung der Echtheit der Anschreiben haben Sie mehrere Möglichkeiten:

1.) Prüfen Sie die Anschreiben und die beiden Logos – das von SKiD 2024 und dasjenige des Erhebungsinstituts infas - Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und deren Aussehen genau.

2.) Überprüfen Sie die für den Rückversand des Fragebogens angegebene Adresse:

infas Institut für angewandte
Sozialwissenschaft GmbH
Postfach 24 01 01
53154 Bonn

Senden Sie den ausgefüllten Fragebogen nur an diese Adresse!

Wichtig: Die vom Erhebungsinstitut infas versandten Anschreiben

  • haben nie zum Ziel, Ihnen ein Produkt, Abonnement oder Ähnliches zu verkaufen,
  • werben für kein Produkt, keine Veranstaltung, keine Organisation, keine Partei o. ä.,
  • wollen von Ihnen keine Angaben zu Bankverbindungen, Passwörtern, Geheimnummern o. ä. ,
  • verlangen von Ihnen keine Unterschrift,

und beschuldigen Sie keiner Ordnungswidrigkeit und keiner Straftat und fordern kein damit zusammenhängendes Verwarngeld ein.

Bei Unsicherheiten können Sie den Kontakt zum Erhebungsinstitut oder dem BKA aufnehmen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Was passiert mit meinen Daten?

Das Erhebungsinstitut und das BKA schützen die von Ihnen übermittelten Daten. Das Erhebungsinsitut und das BKA nutzen aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend jeweils angepasst.

Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weiterer relevanter datenschutzrechtlicher Bestimmungen werden vom BKA und dem Erhebungsinstitut umgesetzt.

Ihre Adressdaten und die Angaben im Fragebogen werden in getrennten Datensätzen gespeichert. Die Antworten aus dem Fragebogen werden mit den Antworten anderer befragter Personen in einem Datensatz zusammengefasst und ausschließlich gemeinsam ausgewertet. Die Ergebnisse ermöglichen keinen Rückschluss auf einzelne Personen. Ihre Daten werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Die Adressdaten liegen nur dem beauftragten Erhebungsinstitut infas und teilweise den Dienstleistern für den postalischen Versand der Befragungsunterlagen vor. Ihr Name und Ihre Adresse werden nicht an das BKA weitergeleitet. Sobald die Adressdaten nicht mehr für die Befragung benötigt werden, löschen das Erhebungsinstitut und die Dienstleister für den postalischen Versand die Adressdaten. Das wird spätestens zum Abschluss der Zusammenarbeit zwischen BKA und dem Erhebungsinstitut infas im Rahmen der aktuellen Befragungswelle der Fall sein. Damit werden Ihre Angaben aus der Befragung vollständig anonymisiert sein wodurch keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind.

Bekommt noch jemand anderes als das BKA oder das Erhebungsinstitut meine Angaben?

Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weiterer relevanter datenschutzrechtlicher Bestimmungen werden vom BKA und dem Erhebungsinstitut umgesetzt. Das bedeutet: Ihr Name und Ihre Adresse zur Kontaktaufnahme werden nur vom Erhebungsinstitut und den für den postalischen Versand beauftragten Dienstleistern verarbeitet. Diese Adressdaten werden weder an das BKA noch an andere weitergegeben. Sobald die Adressdaten nicht mehr für die Befragung benötigt werden, löschen das Erhebungsinstitut infas sowie die Dienstleister für den postalischen Versand die Adressdaten. Die von Ihnen im Fragebogen mitgeteilten Angaben sind damit vollständig anonymisiert. Sie gehen in einen Datensatz mit allen anderen Befragten ein, sodass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Dieser Datensatz wird dem BKA für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt.

Für vertiefende Analysen wird der anonymisierte Datensatz zu einem späteren Zeitpunkt einigen ausgewählten Forschungseinrichtungen innerhalb der Polizeibehörden von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Alle diese Einrichtungen unterliegen den gesetzlichen Verpflichtungen zum Datenschutz.

Welche Rechte habe ich beim Datenschutz im Zusammenhang mit SKiD?

Das BKA und das für SKiD 2024 vom BKA beauftragte Erhebungsinstitut garantieren Ihnen alle Rechte des Datenschutzes, die Ihnen zustehen. Dies bedeutet, die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weiterer relevanter datenschutzrechtlicher Bestimmungen werden vom BKA und dem Erhebungsinstitut vollumfänglich umgesetzt. Dazu zählen u. a. das Recht zu erfahren, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie weitere in Art. 15 DSGVO genannte Informationen. Sollten Ihrer Meinung nach unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Zudem können Sie zu allen Fragen, die sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte gemäß der DSGVO ergeben, die Kontaktmöglichkeiten nutzen, die Ihnen in der Datenschutzerklärung mitgeteilt wurden. Die Datenschutzerklärung wurde Ihnen zusammen mit dem Fragebogen zugesandt. Wie die gemeinsame Verantwortlichkeit beim Datenschutz zwischen dem BKA und den Ländern geregelt ist, finden Sie hier.

Wie kann ich die Ergebnisse der Studie SKiD erhalten?

Viele Ergebnisse der Studie SKiD werden kostenfrei hier auf der Projektseite von SKiD unter der Rubrik „Ergebnisse“ veröffentlicht.

Wie häufig wird die Studie SKiD zukünftig durchgeführt?

Anschließend an die ersten zwei Befragungen in 2020 und 2024 sollen weitere Erhebungen künftig im Zweijahresrhythmus folgen. In diesem Fall erfolgt für jede Befragung eine neue, aussagekräftige Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern aus der Bevölkerung.

Ich bin von einer Straftat betroffen. Was kann ich tun?

Wenn Sie oder Ihre Mitmenschen von Straftaten betroffen waren, empfehlen wir Ihnen, die Straftat anzuzeigen. Bitte wenden Sie sich dazu an die örtliche Polizeidienststelle (recherchierbar unter www.polizei.de).

Für weitere Hilfe bietet Ihnen die Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS) www.odabs.org eine Übersicht über Unterstützungsangebote in Ihrer Nähe. Ebenfalls können Sie sich an die Hilfeorganisation WEISSER RING unter der Telefonnummer 116 006 wenden. Die Beratung ist kostenfrei und anonym. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.weisser-ring.de.