Bundeskriminalamt (BKA)

Methodik

Der Schwerpunkt der Studie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD) liegt auf der Aufhellung des kriminalstatistischen Dunkelfeldes. Inhaltlich fokussiert sich die Befragung daher auf die Themenbereiche Opfererfahrungen und Anzeigeverhalten. Aber auch das Sicherheitsgefühl, Erfahrungen mit und Einstellungen gegenüber der Polizei werden erhoben.

Als Ergänzung zum Auswertungsbericht der ersten Erhebungswelle SKiD 2020 wurde ein Methodenbericht verfasst. Er dokumentiert das Erhebungsdesign, die Stichprobenziehung, die Erhebungsunterlagen, die Durchführung der Haupterhebung, die Datenerfassung, -prüfung und -bereinigung sowie die Gewichtung der Daten. Für detaillierte Informationen hinsichtlich dieser Aspekte kann der Methodenbericht für SKiD 2020 (PDF, 1MB) heruntergeladen werden.

Konzept der Befragung

SKiD ist als Querschnittsbefragung konzipiert. Gemäß dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) soll die Befragung künftig regelmäßig im Abstand von zwei Jahren wiederholt werden, um Prozesse und mögliche Veränderungen im Dunkelfeld über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten und analysieren zu können.

Um der Bund-Länder-Kooperation gerecht zu werden, finanziert das BKA als zentrale Organisationsstelle (neben entsprechendem Personal) jeweils eine bundesweite Basisstichprobe. Bei der ersten Erhebungswelle SKiD 2020 waren dies 28.200 für die Teilnahme an der Befragung kontaktierte Personen, bei SKiD 2024 sind es 30.000 Personen. Die Bundesländer können ihre Länderstichproben nach individuellem Ermessen aufstocken, um auch landesspezifische und gegebenenfalls kleinräumige Ergebnisse generieren zu können. Ziel ist es, möglichst viele Bundesländer für eine Aufstockung zu gewinnen, um auf diese Weise perspektivisch flächendeckend zuverlässige Aussagen über die Sicherheitslage und das Kriminalitätsgeschehen generieren zu können. Die Möglichkeit der Aufstockung wurde bei der ersten Befragungswelle (SKiD 2020) von den Ländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen wahrgenommen. Hierdurch wurden in der ersten Befragung insgesamt rund  123.000 Personen kontaktiert. Davon nahmen 38 % - also rund 47.000 Bürgerinnen und Bürger – an der Befragung teil. An der zweiten Erhebungswelle (SKiD 2024) beteiligen sich vier weitere und damit insgesamt bereits acht Länder mit Stichprobenaufstockungen: Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In der zweiten Welle wird außerdem eine Zusatzstichprobe eingesetzt, um Bürgerinnen und Bürgern mit türkischem Migrationshintergrund in der Studie besser zu repräsentieren. Dadurch sind für Personen mit türkischem Migrationshintergrund, die in der ersten Erhebungswelle etwas unterrepräsentiert waren, belastbarere Erkenntnisse – beispielsweise über das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden – möglich, was wiederum für effiziente Programme der Kriminalprävention genutzt werden kann. Hinzu kommen weitere Zusatzstichproben zur weiteren Verbesserung der Datenqualität. Insgesamt werden somit für die zweite Erhebungswelle SKiD 2024 etwa 186.000 Bürgerinnen und Bürger in Deutschland kontaktiert und um eine Teilnahme gebeten.  

Erhebungsmethode

Bei der Auswahl der Erhebungsmethode wurden sowohl wirtschaftliche als auch methodische Gesichtspunkte berücksichtigt. Persönlich-mündliche Befragungen kommen vor dem Hintergrund der sehr großen (und zukünftig eventuell weiter steigenden) Anzahl von zu befragenden Personen aus Kostengründen nicht in Betracht. Telefonbefragungen werden aufgrund von Veränderungen im Bereich der Kommunikationstechnologie und des entsprechenden Nutzungsverhaltens (das von einem kontinuierlichen Rückgang der Teilnahmebereitschaft an Telefonbefragungen begleitet ist) für die Implementierung einer neuen, auf Dauerhaftigkeit ausgerichteten Befragung als ungeeignet erachtet. Eine reine Online-Befragung scheidet aufgrund der fehlenden Möglichkeit, hierfür zufallsbasiert (und damit für die Bevölkerung repräsentative) Stichproben aus der Gesamtbevölkerung zu ziehen, aus. Hinzu kommt, dass auch derzeit noch nicht jeder Privathaushalt in Deutschland über einen Internetzugang verfügt und auch die Bereitschaft zur Internetnutzung in verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedlich ausfällt.

Im Ergebnis wurde entschieden, die Dunkelfeldbefragung SKiD als schriftlich-postalische Befragung – mit der zusätzlichen Option, den Fragebogen online auszufüllen – zu implementieren. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass solche „Mixed-Mode-Befragungen“ eine hohe Stichproben- und Datenqualität aufweisen.

Grundgesamtheit und Stichprobe

Der Teil der Bevölkerung, auf den sich die Ergebnisse von SKiD beziehen, wird „Grundgesamtheit“ genannt. Die Grundgesamtheit für die Befragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland (SKiD)“ bilden alle in der Bundesrepublik Deutschland in Privathaushalten (Hauptwohnung) lebenden Personen, die zum Erhebungszeitpunkt 16 Jahre oder älter sind. Aus dieser Grundgesamtheit werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Befragung ausgewählt. Diese bilden die sogenannte „Stichprobe“. Die gesamte Stichprobe setzt sich aus mehreren Stichproben zusammen. Die Grundlage bildet eine bundesweite, proportional zur Bevölkerung nach Bundesland geschichtete Basisstichprobe. In der ersten Befragungswelle (SKiD 2020) betrug der Umfang der Basisstichprobe 28.200 kontaktierte Personen, in der zweiten Erhebungswelle (SKiD 2024) beträgt er 30.000 Personen. Hinzu kommen Stichproben, um die Anzahl kontaktierter Personen in den Bundesländern zu erhöhen:

  • Berlin
    • 2024: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 15.000, d. h. um ca. 13.800 kontaktierte Personen
  • Hamburg
    • 2020: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 23.000, d. h. um ca. 22.400 kontaktierte Personen
    • 2024: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 21.212, d. h. um ca. 20.600 kontaktierte Personen
  • Hessen
    • 2024: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 6.000, d. h. um ca. 3.900 kontaktierte Personen
  • Nordrhein-Westfalen
    • 2020: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 37.648, d. h. um ca. 31.600 kontaktierte Personen
    • 2024: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 40.000, d. h. um ca. 33.500 kontaktierte Personen
  • Sachsen
    • 2024: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 6.590, d. h. um ca. 5.000 kontaktierte Personen
  • Sachsen-Anhalt
    • 2024: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 2.000, d. h. um ca. 1.100 kontaktierte Personen
  • Schleswig-Holstein
    • 2020: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 23.500, d. h. um ca. 22.500 kontaktierte Personen
    • 2024: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 25.000, d. h. um ca. 23.900 kontaktierte Personen
  • Thüringen
    • 2020: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 18.800, d. h. um ca. 18.000 kontaktierte Personen
    • 2024: Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 25.000, d. h. um ca. 24.100 kontaktierte Personen

Hinzu kommen bei SKiD 2024 weitere 30.000 kontaktierte Personen zur Verbesserung der Stichproben- und Datenqualität. Auswahlgrundlage der Stichprobenziehung stellen die Einwohnermeldeamtsregister dar. Die Einholung der Adressdaten bei den Einwohnermeldeämtern erfolgt meistens durch das beauftragte Erhebungsinstitut, vereinzelt ziehen Bundesländer ihre Stichprobe nach vorgegebenen Kriterien selbst. In den meisten Bundesländern erfolgt die Ziehung zweistufig: In einem ersten Schritt über die Ziehung von Gemeinden nach dem Zufallsprinzip, in einem zweiten Schritt über die ebenfalls zufällige Auswahl der Befragungsteilnehmenden aus den zuvor gezogenen Gemeinden. In Bundesländern, die über ein zentrales Einwohnermelderegister verfügen, erfolgt die zufällige Ziehung der Befragungsteilnehmenden direkt. Gesetzesgrundlage für die Übermittlung der Adressdaten ist § 34 bzw. § 46 des Bundesmeldegesetzes.

Auswahlgrundlage der Stichprobenziehung stellen die Einwohnermeldeamtsregister dar. Die Einholung der Adressdaten bei den Einwohnermeldeämtern erfolgt meistens durch das beauftragte Umfrageinstitut, vereinzelt ziehen Bundesländer ihre Stichprobe nach vorgegebenen Kriterien selbst. In den meisten Bundesländern erfolgt die Ziehung zweistufig: In einem ersten Schritt über die Ziehung von Gemeinden nach dem Zufallsprinzip, in einem zweiten Schritt über die ebenfalls zufällige Auswahl der Befragungsteilnehmenden aus den zuvor gezogenen Gemeinden. In Bundesländern, die über ein zentrales Einwohnermelderegister verfügen, erfolgt die zufällige Ziehung der Befragungsteilnehmenden direkt. Gesetzesgrundlage für die Übermittlung der Adressdaten ist § 34 bzw. § 46 des Bundesmeldegesetzes.

Detaillierte Informationen zur Stichprobenziehung können den Methodenberichten entnommen werden, die für jede Erhebungswelle kostenlos auf dieser Homepage heruntergeladen werden können. Zum aktuellen Zeitpunkt steht der Methodenbericht für SKiD 2020 (PDF, 1MB) zur Verfügung.

Für die Qualität der Befragung ist es wichtig, dass möglichst viele der zufällig ausgewählten Personen an der Befragung teilnehmen. Es werden daher bis zu zwei Erinnerungsanschreiben an die Befragungsteilnehmenden verschickt. Auch das Angebot, den Fragebogen statt in Papierform im Internet ausfüllen zu können, dient der Erhöhung der Teilnahmebereitschaft und damit der Stichproben- und Datenqualität.

Fragebogen

Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit von Bund und Ländern unter Einbindung externer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erstellt. Dabei wurde auf den Erfahrungen aus den „Deutschen Viktimisierungssurveys“ (DVS) sowie den Opferbefragungen in den einzelnen Bundesländern (insb. der Befragung in Niedersachsen) aufgebaut. Sowohl mit der Entscheidung, die Befragung als sogenannten „Crime Survey“ zu konzipieren und damit die Erhellung des Dunkelfeldes in den Fokus zu stellen, als auch mit der Entscheidung, die Befragung schriftlich-postalisch durchzuführen, musste der Umfang der Befragung stark eingeschränkt werden. Im Ergebnis fokussiert SKiD die Messung von Opfererlebnissen, dem für die Berechnung von Hell- und Dunkelfeld-Relationen relevanten Anzeigeverhalten sowie die für Bund und Länder polizeilich relevanten Erkenntnissen zur Kriminalitätsfurcht sowie Erfahrungen mit und Meinungen über die Polizei (siehe auch Inhalte der Befragung).

Layout und Programmierung sowohl des schriftlichen als auch des elektronischen Fragebogens wurden für die erste und zweite Erhebungswelle durch das beauftragte Erhebungsinstitut infas umgesetzt. Zur Sicherstellung einer hohen Qualität der Fragen wird der Fragebogen bei jeder Erhebungswelle vor seinem Einsatz in der Haupterhebung in einem sogenannten Feldpretest geprüft. Bei einem Feldpretest wird der Fragbogen unter möglichst realistischen Bedingungen, vergleichbar mit der Haupterhebung, getestet. Ziel ist es, den Ablauf der Befragung im Hinblick auf Praktikabilität und die technische Umsetzung zu prüfen. Häufigkeitsverteilungen können außerdem Aufschluss über die Qualität von Fragen oder Fragebatterien liefern. Zusätzlich dienen sogenannte kognitive Pretests dazu, die Verständlichkeit von Fragen und ihrer Formulierung in Deutsch sowie allen Übersetzungen des Fragbogens zu überprüfen.

Um eine ausreichende Repräsentation von Personen mit Migrationshintergrund in der Stichprobe zu gewährleisten, wird das Erhebungsinstrument auch ins Türkische, Russische und Arabische übersetzt und in der Online-Befragung eingesetzt. Anhand von auf der Namenskunde (sogenannte Onomastik) beruhenden Verfahren wird zudem festgestellt, ob die für die Erhebung ausgewählten Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen türkischen Migrationshintergrund haben. In diesen Fällen erhalten die betreffenden Personen als Angebot auch eine türkische Fragebogenübersetzung in Papierform. Außerdem konnten interessierte Bundesländer den Fragebogen um spezifische Fragen ergänzen, die nur innerhalb eines Landes gestellt werden und bundeslandspezifische Bedarfe abdecken. Von dieser Möglichkeit machten bei der ersten Befragungswelle (SKiD 2020) die Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen Gebrauch. Bei der zweiten Befragungswelle (SKiD 2024) setzen bereits sechs Länder landesspezifische Fragemodule ein: Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Datenqualität und Methodeninnovationen

Zuverlässige Ergebnisse benötigen qualitativ hochwertige Daten – aus diesem Grund werden in SKiD verschiedene Maßnahmen getroffen, um eine stets hohe Datenqualität zu gewährleisten sowie die Prozesse der Datengenerierung unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstands weiterzuentwickeln.

Eine erste notwendige Grundlage für gute Daten ist ein guter Fragebogen. Der Fragebogen für SKiD 2020 und 2024 wurde gemeinsam von Bund und Ländern unter Einbindung externer Expertinnen und Experten entwickelt. Zudem unterstützt der für SKiD 2024 eingerichtete, aus renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehende Forschungsbeirat bei der Weiterentwicklung des Erhebungsinstruments. Zur Sicherstellung einer hohen Qualität wird der Fragebogen in jeder Welle vor seinem Einsatz in der Befragung überprüft – dies geschieht über einen sogenannten Feldpretest sowie in einem kognitiven Pretest (s. auch Punkt Fragenbogen).

Auch bei der Aufbereitung der erhobenen Daten orientiert sich SKiD an etablierten methodischen und wissenschaftlichen Standards. Wie für sozialwissenschaftliche Befragungsdaten üblich, werden diese vor der Auswertung aufbereitet. Zum Beispiel werden bei SKiD die Daten auf sich widersprechende Angaben sowie Ausfüllfehler untersucht und entsprechend bereinigt, damit die Ergebnisse nicht durch vereinzelte, fehlerhafte Daten beeinträchtigt sind.

Bei SKiD werden zudem verschiedene Maßnahmen implementiert, um die Bevölkerung bestmöglich abzubilden. Durch eine qualitativ hochwertige Stichprobenziehung (Einwohnermeldeamtsstichprobe, s. auch Punkt Grundgesamtheit der Stichprobe) sowie ein komplexes Gewichtungsverfahren (Details finden sich im Methodenbericht für SKiD 2020 (PDF, 1MB) zur ersten Erhebungswelle) wird sichergestellt, dass die Ergebnisse für die bundesdeutsche Wohnbevölkerung ab 16 Jahren repräsentativ sind. Bereits während des Erhebungsprozesses wird sichergestellt, dass einzelne Personen nicht mehrfach an der Befragung teilnehmen können. Außerdem wird durch die zwei möglichen Wege an der Befragung teilzunehmen (Papierfragebogen oder Onlinefragebogen) allen ausgewählten Personen eine eigene Entscheidung ermöglicht, wie sie die Fragen beantworten möchten. Hierdurch werden alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von Internetzugang oder Internetnutzung – gleichermaßen gut erreicht. Zudem wird durch eine Übersetzung des Fragebogens in verschiedene Sprachen auch Personen mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen eine Teilnahme an der Studie ermöglicht.

Um die Bevölkerung mit türkischem Migrationshintergrund unter den Befragten besser zu repräsentieren, wird eine sogenannte onomastische Zusatzstichprobe eingesetzt, bei der 10.000 zusätzliche Personen aus der Bevölkerung mit türkischem Migrationshintergrund angeschrieben werden.

Um die Stichprobenqualität weiter zu verbessern, wird zudem ein sogenanntes Oversampling durchgeführt, indem 10.000 zusätzliche, zufällig ausgewählte Personen mit türkischer, polnischer oder syrischer Staatsangehörigkeit kontaktiert werden. Hierdurch werden die genannten Bevölkerungsgruppen besser unter den Befragten abgebildet, wodurch auch die Repräsentativität der Gesamtbevölkerung erhöht wird. Weitere 10.000 zufällig ausgewählte Personen werden gezielt für die Weiterentwicklung des Erhebungsinstruments kontaktiert.