2024: Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland. Handlungsempfehlungen.
Zur Verbesserung der Bekämpfung und Prävention von vietnamesischem Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland wurden zu Abschluss des Forschungsprojektes „Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland“ (MAViet) konkrete Empfehlungen formuliert. Diese Handlungsempfehlungen richten sich an ein breites Feld von behördlichen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, denn – dies ist ein ganz zentrales Ergebnis der Studie – es bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes, um die Opfer zu schützen und diese Kriminalitätsform zu bekämpfen.
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Referat: IZ 34
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2023: Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland. Hellfelduntersuchung.
Mit der Hellfeldanalyse des Projekts „Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland“ (MAViet) wurden Ermittlungsverfahren von Polizei und Zoll aus den Jahren 2018 – 2021 beleuchtet. Der Forschungsbericht gibt einen Überblick über die Charakteristika von Opfern und von Täterinnen und Tätern sowie über die Modi Operandi von vietnamesischem Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland.
- Hellfeldanalyse - Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland (PDF, 641KB)
- Human Trafficking and Exploitation of Vietnamese Nationals in Germany – Analysis of Police Recorded Crime (public release version) (PDF, 562KB)
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Referat: IZ 34
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2023: KKF Aktuell 2023/4. Lokale Sicherheitsanalysen in Deutschland - Untersuchungsjahr 2022.
Kriminalität gibt es überall in Deutschland. Studien zeigen jedoch, dass sie in manchen Bereichen stärker ausgeprägt ist. So kann es beispielsweise in einer Stadt Ortsteile geben, die stärker oder weniger stark von Kriminalität betroffen sind. Wie genau sich die Kriminalität verteilt, damit befassen sich sogenannte Lokale Sicherheitsanalysen. Die Publikation „Aktuelles aus der kriminalistisch-kriminologischen Forschung“ (KKF) betrachtet aktuelle Studien mit Bezug zu Deutschland, die im Jahr 2022 publiziert wurden, sowie gegenwärtig noch laufende Forschungsprojekte und aktuelle Landesprogramme mit engem Bezug zu lokalen Sicherheitsanalysen.
Monitoringbericht Lokale Sicherheitsanalyse in Deutschland - Untersuchungsjahr 2022 (PDF, 515KB)
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2023: Evidenzbasierte lokale Sicherheitsanalyse (ELSA)
ELSA (Evidenzbasierte lokale Sicherheitsanalyse) erlaubt mit seinen beiden enthaltenen Modellen (Analysemodell und Zusammenhangsmodell) kommunalen Sicherheitsakteuren die selbständige Durchführung lokaler Zustandsanalysen hinsichtlich Sicherheit und Kriminalität und gibt Hinweise für die Ableitung von Maßnahmenpaketen. Hierfür zeigt das Analysemodell die Möglichkeiten der Messung und systematischen Kontextualisierung von Einflussfaktoren auf, welche die Risiken und Chancen für die Sicherheit in kleinräumigen Gebieten sowie die Stärken und Schwächen der lokalen Akteure abbilden, diese Chancen zu nutzen bzw. die Risiken zu minimieren. Das Zusammenhangsmodell gibt Hinweise zur Konzeption von Maßnahmen.
Die Modelle sind für die selbständige Nutzung durch kommunale und polizeiliche Anwenderinnen und Anwender vorgesehen. Bereitgestellt werden
- ein umfangreiches Handbuch mit Hintergrundinformationen und Nutzungshinweisen sowie
- eine stark automatisierte Excel-Datei für die konkrete lokale Umsetzung von ELSA-Analysen.
Das Überblicksvideo gibt einen ersten Eindruck von ELSA. Die übrigen Materialien (Version 1.2) erlauben die eigenständige Nutzung.
Überblicksvideo zu ELSA
Zum Handbuch
Handbuch ELSA- Evidenzbasierte lokale Sicherheitsanalyse (Version 1.2) (PDF, 3MB)
Zum Analysemodell
Analysemodell ELSA (xlsx, 149KB)
Zum Flyer (deutsch)
Flyer ELSA- Evidenzbasierte lokale Sicherheitsanalyse (PDF, 283KB)
Zum Flyer (english version)
Flyer ELSA- Evidenzbasierte lokale Sicherheitsanalyse (PDF, 284KB)
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E-Mail: ELSA@bka.bund.de
2021: Migration und Sicherheit in der Stadt (migsst)
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts „Migration und Sicherheit in der Stadt“ (migsst) untersuchte das Bundeskriminalamt im Zeitraum 10/2018-12/2021 zusammen mit einem Forschungskonsortium Aspekte der Sicherheit in kleinräumigen migrantisch geprägten Gebieten. Der beigefügte Sammelband informiert über die Ergebnisse des Konsortiums.
Zum Sammelband des Forschungskonsortiums migsst
Migration und Sicherheit in der Stadt (PDF, 2MB)
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2021: Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland. Sekundäranalyse.
Die vietnamesische Community in Deutschland ist von einer komplexen Migrationsgeschichte sowie einer Heterogenität von Einwanderungsmotiven und -wegen geprägt. Während kulturelle und historische Aspekte sowie der weitgehende Integrationserfolg dieser Minderheit recht gut untersucht sind, gelangen Erkenntnisse zu Menschenhandel und Ausbeutung von vietnamesischen Staatsangehörigen in Deutschland erst seit kurzem in den Fokus der Öffentlichkeit.
In Anbetracht der Erkenntnisse aus Berichten von Behörden, Nichtregierungsorganisationen oder des investigativen Journalismus zur Situation in Deutschland und einiger seiner Nachbarstaaten kann vermutet werden, dass die Fälle von Menschenhandel und Ausbeutung mit und von vietnamesischen Staatsangehörigen in Deutschland von größerer Bedeutung sind, als dies die polizeiliche Kriminalstatistik und Lagebeschreibung, z.B. im Bundeslagebild Menschenhandel oder OK, bisher konstatieren.
Mit der Sekundäranalyse „Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger
in Deutschland“ sollen öffentlich zugängliche Erkenntnisse vor allem zu folgenden Aspekten zusammengefasst werden:
- Die vietnamesische Diaspora in Deutschland,
- Menschenhandel und Ausbeutung mit und von vietnamesischen Staatsangehörigen.
Da es sich bei dem Phänomen der Ausbeutung oft um ein so genanntes Kontrolldelikt handelt, welches erst durch behördliche Kontrollen festgestellt wird, wird von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen. Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geben sich häufig nicht zu erkennen, weswegen die Identifizierung der Opfer die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen stellt.
Zum Forschungsbericht
Englische Version:
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2020: KKF-Aktuell 2020/2. Innentäter in Unternehmen 2 - Aktuelle inländische Forschungsbeiträge, wesentliche Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
Das Phänomen der Innentäterschaft rückt in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Betrachtung, wenn von Wirtschaftskriminalität, Wirtschaftsspionage, Cyberangriffe und Sabotage gesprochen wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat nach Auswertung von 2400 Schadensfällen im Jahr 2019 festgestellt, dass Innentäter für 63% der Fälle von Wirtschaftskriminalität verantwortlich sind und geht davon aus, dass jährlich 5 bis 10% der deutschen Unternehmen von eigenen Mitarbeitern betrogen werden.
Mitarbeiter haben weitreichende Innenansichten in ihre Firma und verfügen - gegenüber Außentätern - über kritische Zugangsmöglichkeiten sowie umfassende kollegiale Kontakte und Netzwerke, um relevantes Wissen und Daten abzuschöpfen. Sorglosigkeit im Umgang mit sensiblen Informationen und die vermeintliche Vertrauenssituation zum unerkannten Innentäter erleichtern die Tatbegehung und unternehmensschädigendes Verhalten erheblich.
Bereits 2017 wurde ein erster Monitoringbericht zum Thema „Innentäter in Unternehmen“ erstellt, der in diesem zweiten Bericht, aufgrund entsprechender Nachfrage, seine Fortsetzung und Aktualisierung erfährt. Das Ziel des vorliegenden Berichtes ist es, wie bereits in der ersten themengleichen Sekundäranalyse, der Frage nachzugehen, welche aktuellen Erkenntnisse zu Innentätern im nationalen Raum vorliegen und wie groß die Gefahr der Kriminalität durch interne Mitarbeiter in Unternehmen heutzutage ist. Zusätzlich soll dargestellt werden, welche präventiven Ansatzmöglichkeiten sowie Detektionsmöglichkeiten es für Unternehmen gibt und wie das potenzielle Risiko für Unternehmen Opfer von Straftaten durch Innentäter zu werden, verringert werden kann. Die entsprechenden Erkenntnisse aus beiden Monitoringberichten fließen zusammengefasst zur Beantwortung folgender Fragen ein:
- Wer sind die Innentäter?
- Welche Situationen und Indikatoren können kritisch für einen möglichen Schadensfall durch Mitarbeiter sein?
- Welche Erscheinungsformen gibt es?
- Warum wird ein Mitarbeiter zum Innentäter?
- Welche Maßnahmen kann das Unternehmen ergreifen?
Zum Bericht
2019: KKF-Aktuell. Ausbeutung Minderjähriger in Deutschland, Rumänien und Bulgarien. Ergebnisse einer Literaturauswertung
Im Rahmen des ISF-finanzierten Forschungsprojekts „Ausbeutung Minderjähriger in Deutschland, Rumänien und Bulgarien“ (AusMin) wird das Ziel verfolgt, das Dunkelfeld anhand der phänomenologischen Aufarbeitung der Situation von Ausbeutung Minderjähriger in Deutschland, Bulgarien und Rumänien explorativ zu erhellen und Handlungsempfehlungen für die (polizeiliche) Praxis abzuleiten. Das Forschungsprojekt soll dazu beitragen, die bisherigen Bekämpfungsstrategien zum Menschenhandel zu erweitern und an die Zielgruppe anzupassen. Untersucht werden sollen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung der Arbeitskraft einschließlich Bettelei, die Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen sowie mögliche Fälle der rechtswidrigen Organentnahme. In Deutschland erfolgt eine umfassende phänomenologische Betrachtung der bisher vorliegenden Erkenntnisse zu den dem Projekt zugrundeliegenden Forschungsfragen. Die vorliegende Sekundäranalyse dient als Einführung in die komplexen Sachverhalte. Kern des Projekts stellt jedoch eine explorative Datenerhebung und –Analyse dar, welche in einem gesonderten Ergebnisbericht aufbereitet und veröffentlicht wird.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass international wie national zahlreiche populärwissenschaftliche und wissenschaftliche Publikationen existieren. Bei genauerer Betrachtung der Literatur wird jedoch deutlich, dass der Fokus dabei nicht in ausreichendem Maße auf Kinder und Jugendliche, sondern auf Frauen oder Frauen und Kinder gelegt wird. Das Geschlecht der von Ausbeutung betroffenen Personen spielt eine zunehmende Rolle im fachlichen Diskurs. In der Vergangenheit lag der Fokus von Beiträgen und Studien meist auf sexueller Ausbeutung (und dabei mehrheitlich auf Frauen als Opfer) sowie Arbeitsausbeutung (mehrheitliche Betrachtung von Männern als Opfer). Zu den neuen Straftatbeständen, wie z. B. im Zusammenhang mit Bettelei oder illegalem Organhandel, gibt es demgegenüber keine relevanten Studien in Bezug auf die Ausbeutung Minderjähriger in diesem Kontext.
Weiterhin bestehen Hürden erfolgreicher Identifikation von Fällen des Handels mit Minderjährigen vor allem in einem fehlenden Bewusstsein für Ausbeutung, auch vonseiten der Expertinnen und Experten im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen und in dem Labeln von delinquenten Kindern als Kriminelle (anstatt dem Erkennen von Schutzbedürftigkeit).
Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden bei Menschenhandelsfällen sind u. a. Personalmangel, Arbeitsüberlastung, der zeit- und personalintensive Umfang sowie die Komplexität der Verfahren. Zusätzlich verweisen einige Studien auf eine eingeschränkte Aussagebereitschaft der Opfer sexueller Ausbeutung, die häufig in Verbindung mit den Maßnahmen der Täterinnen und Täter zur Aufrechterhaltung des Abhängigkeitsverhältnisses ständen.
Schließlich ergeben sich bei der Erhellung des Dunkelfeldes unumgängliche Schwierigkeiten wie z. B. Stichprobenziehung und Zugang zum Feld, fehlende Vergleichbarkeit der Daten, sprachliche Barrieren der betroffenen Personen, ethische Probleme und Teilnahmebereitschaft an Surveys zur Erhellung der Dunkelziffer. Im Bereich der Dunkelfeldforschung zum Menschenhandel generell sind einige interessante internationale Studien und Ansätze zur Berechnung der Dunkelziffer vorhanden. Insbesondere im englischsprachigen Raum finden sich Ansätze wie die Capture-Recapture-Methode, die Multiple-Systems-Estimation-Methode oder das Rapid Assessment. Die vorhandenen Ansätze und Studien müssten jedoch noch im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit auf Deutschland sowie auf die projektrelevante Gruppe der minderjährigen Opfer eingehend untersucht werden.
Zum Bericht
2018: KKF-Aktuell: Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung unter dem Fokus kinderpornografischer Schiften
Monitoringbericht zu nationalen und internationalen wissenschaftlichen Beiträgen zum Thema „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung unter dem Fokus kinderpornografischer Schriften“.
Der Monitoringbericht hat zum Ziel, Veröffentlichungen zur Kinderpornografie unter dem Aspekt der kommerziellen sexuellen Ausbeutung zu beleuchten. Insbesondere soll untersucht werden, inwieweit organisierte Täter(-Gruppierungen) in diesem Markt auftreten und in welchen Bereichen es noch eingehenderer Forschung bedarf.
Die gesichteten Studien zeigen, dass der Markt für Kinderpornografie zwar mehrheitlich ein reiner Tauschmarkt zu sein scheint, allerdings finden sich auch vermehrt Hinweise auf organisierte Täter(-Gruppierungen) im Bereich der kommerziellen sexuellen Ausbeutung. Im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität wird auf das Phänomen „Sextourismus“ verwiesen: In den Zielländern fänden sich vor Ort gut organisierte Strukturen der Händler, Zuhälter und Mittelsmänner. Dies betreffe vorrangig Länder, in denen die Täter kaum strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätten. Auch in Verbindung mit sogenannten Kindersex-Ringen gebe es Anzeichen für eine organisierte Struktur der Täter. Professionelle Täter geben häufig den Missbrauch in Auftrag bzw. stellen den Kontakt zu dem Opfer über Mittelsmänner her. Dies können u. a. Kinder sein, die mit der „Szene“ vertraut sind und für ihre „Schleusertätigkeit“ eine Form von Provision bekommen (Geld, Drogen, Essen, etc.).
Deutlich wird vor allem, dass vermehrt „live-streaming“ bzw. „on-demand streaming“ von sexuellen Missbrauchshandlungen angeboten wird und regen Absatz zu finden scheint. Dieses Phänomen ist bisher, u. a. aufgrund der ungenauen Datenlage, nicht erforscht. Es stellt sich die Frage, ob es in diesem Zuge auch eine signifikante Zunahme der profitgetriebenen Täter geben wird.
In den Publikationen finden sich Hinweise darauf, dass der Missbrauch umso schwerer ausfällt, je jünger das Kind ist. Ergänzend dazu scheint es eine hohe Nachfrage nach brutalem Kinderpornografie-Material zu geben.
Im Rahmen der Forschungsbeiträge wurde eine grafische Darstellung der verschiedenen Tätertypen und Täterrollen erarbeitet. Diese soll sowohl auf die Schwere des Missbrauchs als auch auf die (profit- oder triebgesteuerte) Motivation des Täters/der Täter eingehen. Darüber hinaus verdeutlicht die Grafik die Heterogenität der Täter im Bereich der sexuellen Ausbeutung in Form von Kinderpornografie und die Wandelbarkeit der unterschiedlichen Täterrollen.
Die Betrachtung von Kinderpornografie unter dem Aspekt der kommerziellen sexuellen Ausbeutung ist bisher wenig erforscht, daher ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen. Es besteht hier also dringender Forschungsbedarf.
Handelsplätze für Kinderpornografie haben sich im Zuge der Digitalisierung größtenteils ins Internet verlagert. Als Handelsplätze und Vertriebswege werden Chats, E-Mail- und File-Sharing-Programme, sowie Newsgroups genannt.
Zum Bericht
2017: Phänomenbereich Wirtschaftskriminalität
Aufbereitung externer nationaler Forschungsergebnisse und Publikationen. Der Bericht hat das Ziel, den Forschungsstand zum "Phänomenbereich Wirtschaftskriminalität" im Zeitraum 2012 bis 2017 wiederzugeben. Dieses Update soll klären, ob und welche neuen Forschungserkenntnisse und/oder Best-Practise-Modelle erarbeitet wurden, die eine Umsetzung in die polizeiliche Praxis erfordern.
Im Mai und Juni 2017 wurde eine internetbasierte Literaturrecherche durchgeführt. Zu dem Schlagwort "Wirtschaftskriminalität" gab es, wie erwartet, eine hohe Anzahl an Treffern. Nach Zuordnung der Funde zu den Einzeldelikten und Sichtung bezüglich der Relevanz im hiesigen Sinne, blieben 39 Werke zur näheren Betrachtung. 24 davon wurden inhaltlich gesichtet, zusammengefasst wurden schließlich acht. Kriterien für die Auswahl waren Wissenschaftlichkeit der Vorgehensweise, Aktualität, neue Thesen oder Erkenntnisse, Bezug zu Themenfeldern der Forschungs- und Beratungsstelle für Wirtschaftskriminalität, Renommee oder Funktion des Autors im Themenfeld oder Polizeibezug. Darüber hinaus wurde Wert darauf gelegt, ein breitgefächertes Spektrum an Inhalten, Aspekten und Akteuren aufzuzeigen. Das heißt: keine Konzentration auf einen Einzelaspekt oder eine Definition, sondern ein Aufzeigen vieler Aspekte und der beträchtlichen Reichweite des Phänomenbereichs. Ebenfalls sollten die aktuellen Diskussionen und Probleme bei der Erforschung von Wirtschaftskriminalität dargestellt werden.
Nicht zusammengefasst wurden die Studien der verschiedenen Unternehmensberatungen. Die Reihenfolge der zusammengefassten Werke orientiert sich am Erscheinungsdatum.
Forschungsprojekte zur Gesamtthematik Wirtschaftskriminalität wurden auf nationaler Ebene nicht gefunden.
Fazit
Einigkeit besteht bei allen Autoren, dass es wenig empirisch gesichertes Wissen über Wirtschaftskriminalität gibt. Die bestehenden Probleme der statistischen Erfassung, des Feldzugangs, des Kontrolldeliktcharakters, der Diversität und Wandelbarkeit des Phänomens und der definitorischen Eingrenzung sind hinreichend bekannt. Neue Ansätze oder Entwicklungen, diese Schwierigkeiten anzugehen sind nicht erkennbar. Eine Ausnahme bilden die Ansätze von Bussmann mit der Neustrukturierung des Fachgebietes "Wirtschaftskriminologie". Diese Entwicklung bewegt sich aber im wissenschaftlichen Diskurs und hat (noch) keine Auswirkungen auf die polizeiliche Aufgabenerledigung.
Die Wissenschaft, ebenso wie die polizeiliche Praxis, hat in den letzten Jahren vermehrt den eher pragmatischen Weg beschritten, weg von einer Betrachtung des Gesamtphänomens hin zu einer Konzentration auf die jeweiligen Einzeldelikte. Dies erlaubt eine spezifische Betrachtung, die zu konkreten Handlungsoptionen und einer effektiven polizeilichen Reaktion führen kann. Das Gesamtphänomen ist letztlich zu vielschichtig, um in konkreten Ergebnissen münden zu können. Es dient aktuell fast nur noch zum wissenschaftlichen Diskurs bei Dissertationen oder Habilitationen. Dies unterstützt auch die Tatsache, dass keine Forschungsprojekte zur Gesamtthematik gefunden werden konnten.
Zu beobachten ist, dass die nachlassende Beschäftigung der Wissenschaft mit der Thematik von Unternehmensberatungen aufgegriffen wird, die die Gesamtthematik und die Einzelphänomene in ihren (periodischen) qualitativen Studien bearbeiten. Durch die Nähe zur Wirtschaft und kurze Projektlaufzeiten sind sie mit ihren Themen und Ergebnissen nah am aktuellen Kriminalitätsgeschehen und am Bedarf der Unternehmen. Zielgruppe ist ebenfalls überwiegend die Wirtschaft mit ihrer inzwischen stark ausgeprägten eigenen Sicherheitsarchitektur und den entsprechenden finanziellen Ressourcen, die in den Sicherheitsmarkt fließen. Nachteil der Studien ist, dass sie regelmäßig als Methodik die Befragung von Unternehmensangehörigen wählen und so auf Dauer, immer wieder die gleichen Antworten generieren, ohne dass diese von einer Außenansicht überprüft werden. Sinnvoll ist diese Vorgehensweise, die Zielgruppe selbst zu Wort kommen zu lassen, um z. B. unbekannte Phänomene aus der Unternehmensrealität zu erheben oder Best-Practise-Reaktionen der Unternehmen zu sammeln. Allerdings lassen sich keine kausalen Zusammenhänge, Motive oder Ursachen erklären oder verallgemeinern. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich in den Studien die Angaben der Befragten, geprägt durch angesammeltes Wissen aus vergleichbaren Studien oder durch Vorträge und Tagungen, immer nur wiederholen und verfestigen ohne objektives Korrelativ.
Die Tatsache, dass dem Phänomen Wirtschaftskriminalität eine allgemeingültige Definition fehlt, wird ebenfalls regelmäßig beklagt, allerdings wird kein Vorschlag angeboten, der das Dilemma beenden könnte. Verwertbar, im Sinne eines konkreten Anstoßes für eine polizeiliche Neudefinition, sind diese Diskussionen nicht, da sie zu unkonkret bleiben. Sie bewegen sich lediglich im akademischen Diskurs.
Ursächlich für die Schwierigkeit der Definitionsbildung sind die Komplexität des Phänomens, unterschiedliche kriminalpolitische Auslegungen und wissenschaftsdisziplinäre begriffliche Vermengungen. Bezogen auf die strafrechtliche Definition liegt die Problematik hauptsächlich darin begründet, dass es kein Gesetz gibt, das alle wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbestände zusammenfasst. Vielmehr sind diese über unterschiedliche Gesetzeswerke verteilt. Die Komplexität des Phänomens und die rasche Entwicklung von Tatmöglichkeiten und Modi Operandi, die eine ständige Erweiterung des Wirtschaftsstrafrechts nach sich ziehen, begründen die Schwierigkeit der Ausgestaltung eines einheitlichen Begriffs. Dies führt dazu, dass in jedem Werk zunächst eine eigene definitorische Eingrenzung erfolgt. Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse wird somit erschwert, wenn nicht sogar zumeist verhindert.
Zum Bericht
2017: Innentäter in Unternehmen
Zusammenstellung aktueller inländischer Forschungsbeiträge zum Forschungsstand und Handlungsempfehlungen zur sogenannten Innentäterschaft.
Im August 2017 erfolgte eine Literaturrecherche zum Thema "Innentäter in Unternehmen". Hierzu wurde anhand einer umfassenden stichwortgestützten Suche innerhalb von Suchportalen, Internetseiten von Forschungsinstituten und Lehrstühlen sowie Internetpräsenzen einzelner Behörden und Unternehmen nach Veröffentlichungen externer nationaler Forschungsbeiträge recherchiert. Bei der Recherche fällt auf, dass die Thematik im wissenschaftlichen Kontext eher im Rahmen der Bearbeitung spezieller Delikte und Themenfelder wie Produkt- und Markenpiraterie, Korruption, Insiderhandel, oder Compliance sowie bei der Gesamtbetrachtung "Täterprofile und –motive" erwähnt wird. Daher lässt sich eine Forschungslücke in Bezug auf eine spezielle Betrachtung der Innentäterschaft feststellen.
Ergebnisse
Welche Situationen können kritisch für einen Informationsabfluss durch Mitarbeiter sein?
- Outsourcing-Situationen
- Generelle Zusammenarbeit mit Lieferanten
- Kundengewinnung
- Entlassung von Mitarbeitern
- Zulassung/Zertifizierung von Produkten (insbes. in Schwellenländern)
- Hohe Marktmacht von Kunden
- Alleinbearbeitung von Sachverhalten durch den Mitarbeiter, zu große Machtfülle
Welche Maßnahmen kann das Unternehmen ergreifen?
- Gute Arbeitsbedingungen schaffen und den Mitarbeiter an das Unternehmen binden
- Ausbildung und Erweiterung von Soft Skills
- Sensibilisierung der Mitarbeiter für kritische Situationen in denen potenziell internes Wissen durch Dritte abgeschöpft werden könnte
- Pre-Employment-Checks, Abgleich mit Sanktionslisten
- Klare Artikulierung von Unternehmensrichtlinien und ethischen Werten
- Eingehende Prüfung der gesamten Lieferkette und eventuelle Forderungen an den Lieferanten
- Vier-/oder Mehr-Augen-Prinzip
- Über die Grenzen des Unternehmens gehendes Sicherheitsmanagement, das Maßnahmen zur Prozesssicherung und Minimierung des Risikos entwickelt und durchführt
- Eventuelle Systemschwachstellen und IT-Komponenten überprüfen und verbessern (Zugangs- und Zugriffskontrollen, auffälliges Verhalten einzelner Mitarbeiter beobachten).
Zum Bericht
Die Veröffentlichungen (Monitoringbericht und Kurzfassung) können Sie auf der Webseite der Initiative Wirtschaftsschutz - BKA Monitoringbericht: Innentäter in Unternehmen einsehen.
2017: Social Engineering/CEO-Fraud
Aufbereitung aktueller nationaler Forschungsbeiträge und Publikationen zum Thema Social Engineering (SE) und CEO-Fraud. Der Bericht hat das Ziel, den Forschungsstand zum Thema "Social Engineering (SE)" und "CEO-Fraud" im Zeitraum 2012 - 2017 in Deutschland wiederzugeben.
Die Ergebnisse beruhen auf einer internetbasierten Literaturrecherche im Mai/ Juni 2017 sowie einer zusätzlichen Open-Source-Recherche im September 2017. Zum Schlagwort "CEO-Fraud" fanden sich mehrere hundert Treffer, die überwiegend englischsprachige Studien anboten. Die meisten deutschsprachigen Studien, die sich zum größten Teil mit den psychologischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen zum Phänomenbereich beschäftigen, lagen vor 2012. Im Bericht werden u. a. Studien, Fachartikel, ein laufendes Forschungsprojekt sowie Europol-Erkenntnisse zusammengefasst und bewertet.
Fazit
Trotz weniger wissenschaftlicher Funde im festgelegten Zeitraum sind die psychologischen Grundlagen des Phänomens SE gut erforscht. Die meisten Studien liegen zeitlich schon länger zurück, sind aber, aufgrund der zeitlosen Aussagekraft psychologischer und sozialer menschlicher Verhaltensgrundlagen, als Basis gesichert und als Grundlage weiterer Forschung geeignet. In der neueren Zeit finden sich vermehrt Abhandlungen über SE im Zusammenhang mit dem Thema Wirtschaftsschutz. Autoren sind Unternehmensberater, Verbände und die Polizei. Hierbei handelt es sich um praxisnahe Fallschilderungen, Präventionsansätze, Bekämpfungsmaßnahmen und erfolgreiche best practise-Ansätze, z. B. für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Im englischsprachigen Raum, insbesondere in den USA, existieren die meisten Studien und Veröffentlichungen. Dort wird permanent zu aktuellen Entwicklungen und Tatbegehungsmöglichkeiten geforscht und veröffentlicht, z. B. speziell zum Thema Anfälligkeit für SE in sozialen Netzwerken am Beispiel Facebook. Die Beachtung der angloamerikanischen Forschung ist folglich für eine weiterführende Bearbeitung des Themas geboten.
Die sozialwissenschaftlichen Untersuchungen ergeben, dass sechs unterschiedliche soziale Prinzipien eine Manipulationshandlung erleichtern. Zu diesen gehören die Autorität, die Zuneigung und soziale Bestätigung, das Revanchieren, die Konsequenz und der Mangel/ die Knappheit. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die Auskunftsbereitschaft von Mitarbeitern im Rahmen von persönlich durchgeführten Abschöpfungsversuchen, lässt man IT-basierte Angriffe unberücksichtigt, mit der räumlichen Entfernung zum Arbeitsplatz zunimmt.
Die Vorgehensweise, dass "normale" soziale Verhaltensmuster ausgenutzt bzw. missbraucht werden, um illegal an Informationen zu kommen bzw. Menschen zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen, erschweren die Prävention und Tatverhinderung. Neu sind immer wieder die Tatbegehungsweisen. Funktioniert eine nicht mehr, wird die Tatvariante abgewandelt. Diese neuen Formen zeitnah zu erkennen, zu melden, aufzubereiten und bekannt zu machen scheint erfolgskritisch. Zusätzlich sollte an eine frühzeitige Vermittlung der Thematik Informationssicherheit in der Schule/ Ausbildung bereits in jungen Jahren als Lebenskompetenz ("life skill") gedacht werden. Prognostisch bleibt zu befürchten, dass SE-Fälle in Zukunft eher ansteigen als abnehmen werden und die Aufklärung problematisch bleibt. Gründe hierfür sind insbesondere:
- Die Betrügereien werden weiterhin und zunehmend aus dem Ausland oder von nicht zu identifizierenden Rechnern oder Personen begangen. Dadurch sinkt das Entdeckungsrisiko.
- Scham oder die Angst vor Reputationsverlust kann die Anzeigebereitschaft hemmen.
- Die Aussicht auf immense (schwer abzuschöpfende) Gewinne erhöht den Tatanreiz.
- Die Verfügbarkeit relevanter offener Informationen, die für einen SE-Angriff genutzt werden können, wird eher ansteigen als abnehmen. Dadurch werden Manipulationen erleichtert.
- Der Druck auf einzelne Mitarbeiter in der heutigen Arbeitswelt steigt eher als dass er sinkt und der notwendige Rückhalt/das Vertrauen in die Organisation, sich vermeintlichen Anweisungen zunächst zu widersetzen, ist nicht immer vorhanden.
- Die "Europäisierung des Betruges" wir nicht adäquat mit der Europäisierung der Strafverfolgung beantwortet und "die internationale Rechtshilfe ist in hohem Maße defizitär".
Zum Bericht
Die Veröffentlichungen (Monitoringbericht und Kurzfassung) können Sie auf der Webseite der Initiative Wirtschaftsschutz - BKA Monitoringbericht: Social Engineering / CEO-Fraud einsehen.
2017: Kriminelle Strukturen auf illegalen Online-Plattformen
Im Rahmen der Literaturauswertung wurde untersucht, wie sich kriminelle Strukturen auf illegalen Online-Plattformen im Clear- und Darknet darstellen. Ferner wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen Handlungsempfehlungen für die Strafverfolgungsbehörden bei Cybercrime-Ermittlungen abgeleitet.
Die vorliegende Literaturauswertung wurde im Rahmen der von April bis Dezember 2016 laufenden EMPACT-Maßnahme OA 8.1 "Cybercrime und Organisierte Kriminalität/Organisierte Cybercrime" durchgeführt, mit dem Ziel, den aktuellen Forschungsstand zum Thema "kriminelle Strukturen auf illegalen Online-Plattformen" zu erheben und zu analysieren. Der Bericht (in deutscher und englischer Sprache) richtet sich sowohl an europäische Strafverfolgungsbehörden als auch an ein interessiertes Fachpublikum aus dem Bereich der Sicherheitsforschung.
Auswertungsleitende Fragen
- Wie sind illegale Online-Plattformen aufgebaut?
- Tragen sie zur Herausbildung von neuen kriminellen Gruppierungen bei und falls ja, wie genau?
- Wie werden sie von Gruppen der Organisierten Kriminalität genutzt?
Folgende zentrale Ergebnisse können aus der Literaturauswertung abgeleitet werden
- Illegale Online-Plattformen wurden bereits vielfach und mit unterschiedlichen Untersuchungsmethoden und Zielsetzungen wissenschaftlich analysiert. Während manche Autoren den Anspruch hatten, möglichst die gesamte Breite des Online-Schwarzmarktes zu untersuchen, fokussierten sich andere auf spezielle Aspekte, wie z. B. auf die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die erzielten Erträge der User, die Akteure (Hintergrund, Motivation etc.), die Geldflüsse, die Verschlüsselungs- oder vertrauensbildenden Mechanismen. In einigen wenigen Quellen stellten die Beziehungen und die kriminelle Kooperation zwischen den Mitgliedern einer Plattform den zentralen Untersuchungsgegenstand dar.
- Zum einen werden illegale Online-Plattformen mit ihren inhärenten Mechanismen, Regeln und sozialen Prozesse von manchen Autoren als eine Art kriminelle Struktur betrachtet.
- Zum anderen bezeichnet der Begriff der kriminellen Strukturen auch die kriminelle Zusammenarbeit zwischen Plattform-Mitgliedern innerhalb verschiedener Kooperationsformen – z. B. arbeitsteilige Netzwerke, hierarchische Tätergruppierungen oder auch traditionelle OK-Gruppen. Dementsprechend konzentrieren sich andere Autoren auf die Untersuchung von Tätergruppierungen, die auf diesen Plattformen sichtbar werden. Dabei stellen die Plattformen selbst lediglich eine Art Aktionsraum für sie dar.
- Dass Gruppen der (traditionellen) Organisierten Kriminalität auf illegalen Online-Plattformen aktiv sind, wird in der Fachliteratur kaum angezweifelt, empirische Untersuchungen hierzu sind jedoch eine Seltenheit. OK-Gruppen nutzen Online-Plattformen u. a. für den Handel mit illegalen Gütern und für die Anwerbung von Mittätern.
- In etwa der Hälfte der ausgewerteten Quellen wurden Handlungsempfehlungen für Cybercrime-Ermittlungen im Bereich illegaler Online-Plattformen abgeleitet. Diese Aussagen beziehen sich auf strafprozessuale Maßnahmen, die organisatorische und inhaltliche Aufstellung der Strafverfolgungsbehörden und ihre Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren.
- Da die Nutzung von illegalen Online-Plattformen durch offline und online entstandene Tätergruppierungen bisher noch nicht zentraler Untersuchungsgegenstand einer auf Primärdaten basierten empirischen Auswertung war, besteht diesbezüglich weiterer Forschungsbedarf. Vor dem Hintergrund der Internationalität von Cybercrime sowie des internationalen Wirkungsgebiets von Gruppen der Organisierten Kriminalität würde eine international angelegte Studie einen eindeutigen Mehrwert für die Strafverfolgung erbringen.
Zum Bericht in der deutschen Fassung
Zum Bericht in der englischen Fassung
Literature Review Report - Criminal Structures on Illegal Online Platforms (PDF, 4MB)
2017: Arzneimittelkriminalität (AMK II)
Das Forschungsprojekt AMK II analysiert den "Wachstumsmarkt Arzneimittelkriminalität" und die Herausforderungen, die sich daraus für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung ergeben.
Im Rahmen des 2016 abgeschlossenen Forschungsprojekts "Arzneimittelkriminalität II" – ein Folgeprojekt zu dem 2007 vom BKA durchgeführten Arzneimittelkriminalität – ein Wachstumsmarkt? (PDF, 3MB) – wurden die Deliktsbereiche Arzneimittelkriminalität in der legalen Lieferkette, Arzneimittel in der illegalen Lieferkette und Doping im Freizeit- und Breitensport sowie die Bekämpfungssituation in Deutschland analysiert. Hierzu wurden eine Sekundäranalyse, schriftliche Befragungen, Aktenanalysen, Expertenworkshops sowie eine juristische Analyse durchgeführt.
Die für Arzneimittelkriminalität zuständigen Stellen sollen anhand der Ergebnisse in die Lage versetzt werden, einen systematischen, umfassenden und vertieften Überblick über die aktuelle Kriminalitäts- und Bekämpfungssituation zu erhalten. Als weiteres Ziel verfolgte das Projekt die Identifikation von Defiziten bei der Kriminalitätsbekämpfung und die Formulierung von Handlungsempfehlungen.
Zentrale Ergebnisse
Die Ergebnisse weisen u. a. darauf hin, dass
- das Dunkelfeld der Arzneimittelkriminalität sehr groß ist,
- in Zukunft mit einem weiteren Anstieg der Arzneimittelkriminalität zu rechnen ist,
- sich das Täterprofil zwischen der legalen Lieferkette und der illegalen Lieferkette/Dopingkriminalität stark unterscheidet,
- der Nachweis gesundheitlicher Schäden aufgrund des Konsums gefälschter oder illegal gehandelter Arzneimittel oder Dopingmittel in der Regel abstrakt geführt werden muss und es keine belastbaren Zahlen zu tatsächlich gesundheitlich geschädigten Personen gibt,
- aufgrund des Kontrollkriminalitätscharakters die Größe des Hellfelds der Arzneimittelkriminalität stark von ihrer Priorisierung durch die verschiedenen staatlichen und privaten Akteure und von der gesellschaftlichen Sensibilisierung gegenüber der Gefahr illegaler und illegal bezogener Produkte abhängt,
- in vielen Verfahren die Lieferkette der Arzneimittel nicht rekonstruiert wurde – wenn jedoch Ermittlungen den Vertrieb der Präparate im Fokus haben, so werden professionell organisierte und grenzübergreifende Tatbegehungen aufgedeckt, mit denen Gewinne in Millionenhöhe erzielt werden,
- die in den letzten Jahren verstärkte und für die Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität zentrale Zusammenarbeit in Deutschland zwischen verschiedenen Ressorts und Zuständigkeitsbereichen weiter verbessert werden kann,
- die Datenlage verbessert werden muss, um valide Aussagen zu Ausmaß und phänomenologischer Darstellung der AMK für die strategische Planung verfügbar zu machen.
Zum Bericht
Arzneimittelkriminalität: ein Wachstumsmarkt (PDF, 4MB)
Arzneimittelkriminalität: ein Wachstumsmarkt - Zusammenfassung (PDF, 427KB)
2016: Cyber-OK – Ausmaß und Ausprägungen in ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten
Welche Überschneidungen gibt es zwischen OK und Cybercrime? Dieser Frage geht das BKA zusammen mit Partnern aus Schweden und den Niederlanden im Rahmen des EU-geförderten Projekts "Cyber-OK" nach.
Das Bundeskriminalamt hat in Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen aus Schweden und den Niederlanden das Projekt "Cyber-OK – Ausmaß und Ausprägungen in ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten" durchgeführt, das mit Mitteln aus dem EU-Programm "Prevention of and Fight against Crime (ISEC)" gefördert und 2016 beendet wurde.
Ziel des Projekts war es, die Verbindungen und die wechselseitige Beeinflussung der Phänomene Cybercrime und Organisierte Kriminalität in den drei teilnehmenden Ländern näher zu beleuchten.
Fragestellungen
Folgende Fragestellungen standen dabei im Mittelpunkt:
- Was bedeutet "Cyber-OK"?
- Sind Gruppen der Organisierten Kriminalität (OK) in Cybercrime involviert?
- Welche (Cyber-)Straftaten begehen sie?
- Wie nutzen sie das Internet, um "konventionelle Straftaten" zu begehen?
- Wie wirkt sich das Internet auf die Strukturen der OK aus?
- Ist Cybercrime organisiert und wie kooperieren "Cyberkriminelle" miteinander?
- Bietet das Internet den Tätern "windows of opportunity", um neue illegale Geschäftsmodelle zu entwickeln und zusätzliche kriminelle Einnahmequellen zu erschließen?
Vorgehensweise
Um diese Fragen zu beantworten, werteten die drei Projektpartner abgeschlossene Ermittlungsverfahren aus und führten Experteninterviews durch.
Während sich Cybercrime im engeren Sinne auf Straftaten gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder andere Daten bezieht, umfasst Cybercrime im weiteren Sinne Straftaten, die mittels dieser Informationstechnik begangen werden (Internet als Tatmittel).
Im Rahmen des internationalen Projekts wurde ein Verständnis von Cyber-OK entwickelt, welches sowohl die IuK-Bezüge der Organisierten Kriminalität als auch die organisierte Begehung von Cybercrime vereint und somit die entsprechende Schnittmenge beider Phänomenbereiche beinhaltet. Die Ergebnisse der drei Fallstudien wurden in einem gemeinsamen englischsprachigen Bericht zusammengeführt.
Zentrale Ergebnisse der deutschen Fallstudie
Die Auswertungserkenntnisse belegen, dass in Deutschland bestehende kriminelle Gruppierungen – u. a. auch die sog. "traditionelle OK" – in den Kriminalitätsbereich Cybercrime eingestiegen sind. Mehr noch: Entgegen der verbreiteten Erwartungshaltung, dass OK-Gruppen eher Cybercrime im weiteren Sinne begehen würden, konnte im Projekt festgestellt werden, dass sie durchaus in der Lage waren, auch technisch anspruchsvolle Straftaten aus dem Spektrum von Cybercrime im engeren Sinne durchzuführen. Es lässt sich somit festhalten, dass es kriminellen Gruppen auf der Suche nach höheren Gewinnen mit geringen Entdeckungsrisiken gelungen ist, ihr ursprüngliches "kriminelles Portfolio" um Straften im Bereich Cybercrime im engeren Sinne zu erweiterten.
Bei offline entstandenen Cyber-OK-Gruppen wurde mehrheitlich ein aus dem Ausland gesteuertes kriminelles Organisationsmodell festgestellt, welches sich durch strikte Hierarchien, klare Rollenverteilungen sowie hohe Abschottung nach innen und nach außen auszeichnete. Die „Drahtzieher“ agierten in diesen Fällen vom Ausland aus und überließen die Geschäftsführung meistens "vertrauenswürdigen" Landsleuten in Deutschland.
Darüber hinaus ergab die Untersuchung, dass selbst technikaffine Gruppen auf kriminelle IT-Dienstleistungen im Sinne von "Crime-as-a-Service" zurückgegriffen haben.
Festgestellt werden konnte mithin, dass Cybercrime organisiert begangen wird und dass das Internet die Begehung konventioneller Straftaten erleichtert, deren Reichweite erweitert und vielfältige Verschleierungsmöglichkeiten bietet. Für die polizeiliche Arbeit wurden Handlungsempfehlungen zur Unterstützung der Erkennung und Bekämpfung von Cyber-OK abgeleitet.
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Cyber-OC – Scope and manifestations in selected EU member states (PDF, 1MB)
2015: Compliance-Systeme und ihre Auswirkungen auf die Verfolgung und Verhütung von Straftaten der Wirtschaftskriminalität und Korruption (Compliance-Studie)
Wie wirken sich unternehmensinterne Compliance-Strukturen zur Prävention und Repression von Wirtschaftskriminalität und Korruption auf die Aufgabenwahrnehmung der Strafverfolgungsbehörden aus? Dieser Frage widmet sich die Compliance-Studie.
Das 2015 abgeschlossene Forschungsprojekt untersucht die Frage, inwiefern sich die Einrichtung von Compliance-Systemen auf die polizeiliche Aufgabenerledigung und insbesondere die Kommunikation zwischen Unternehmen und Strafverfolgung auswirkt. Darüber hinaus wurde der Frage nachgegangen, ob es bestimmte Compliance-Systeme gibt, die die Kommunikation fördern, und welche Bedingungen vorliegen müssen, damit Unternehmen Kontakt zur Strafverfolgung aufnehmen. Compliance bzw. Compliance-Systeme wurden in dieser Untersuchung als eine im Unternehmen verankerte Funktion zur Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher und unternehmensinterner Ge- und Verbote verstanden.
Zentrale Ergebnisse
- Compliance ist bei deutschen Großunternehmen stark verbreitet: Ab einer Mitarbeiterzahl von 5.001 verfügen rund 80 Prozent der Unternehmen über ein Compliance-System.
- Die Mehrheit der befragten Polizeibeamten und Staatsanwälte bestätigen die Bedeutung von Kenntnissen und Informationen zum Thema „Compliance“ für ihre Aufgabenerledigung.
- Der Einfluss von Compliance intensiviert insbesondere die Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Polizei und Staatsanwaltschaft auf der Ermittlungsebene. Ein Einfluss auf die Zusammenarbeit im Präventionsbereich wird weniger wahrgenommen. Hier kommen in den Unternehmen insbesondere externe Berater zum Einsatz.
- Unternehmen mit Compliance weisen im Vergleich zu Unternehmen ohne Compliance insgesamt einen vermehrten und intensiveren Kontakt mit anderen Akteuren auf (externe Berater, Polizei, Staatsanwaltschaften, andere Behörden) und haben ein stärkeres Interesse an einer Zusammenarbeit.
- Unternehmen mit Compliance berichten im Vergleich zu Unternehmen ohne Compliance deutlich häufiger und von deutlich mehr Verdachtsfällen, die in den letzten 24 Monaten im Unternehmen bekannt wurden. Die durchschnittliche Anzeigequote beider Unternehmensgruppen liegt jedoch bei ca. 50 Prozent.
- Aus Sicht der Unternehmen erfolgt die Entscheidung über eine Strafanzeige fallabhängig und deliktsunabhängig. Bei Insiderdelikten und Korruption geben deutlich mehr Polizeibeamte an, dass nach ihren Erfahrungen (eher) nicht angezeigt wird.
- Als Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Ermittlungsverfahren werden transparentes und kooperatives Handeln, eine offene und regelmäßige Kommunikation sowie Vertraulichkeit und Verbindlichkeit bei Absprachen genannt. Die Strafverfolgungsbehörden betonen darüber hinaus die Wichtigkeit einer frühzeitigen Anzeige oder Kontaktaufnahme. Die Unternehmen fordern fundierte wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse auf Seiten der Ansprechpartner bei den Strafverfolgungsbehörden ein.
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2014: Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung – eine Analyse des aktuellen Forschungsstandes
Anhand öffentlich zugänglicher Quellen wurde im Rahmen einer Sekundäranalyse der Frage nachgegangen, wie sich die Phänomene Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung aus Sicht deutscher Unternehmen aktuell darstellen.
Der Bericht stellt die Ergebnisse einer Sekundäranalyse zum Thema Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung dar. Im Fokus der Analyse standen aktuelle Beiträge aus der Fachliteratur sowie empirische Studien, in deren Rahmen Unternehmensbefragungen durchgeführt wurden. Ziel der Sekundäranalyse ist somit die Aufarbeitung des aktuellen Forschungsstandes in den Kriminalitätsbereichen Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung mit einem Schwerpunkt auf der Sichtweise deutscher Unternehmen. Ihre Einschätzungen, Wahrnehmungen und Aussagen zur Bedrohung durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung, der eigenen Betroffenheit, den entstandenen Schäden, identifizierten Tätern, Kooperationsformen mit anderen Einrichtungen sowie den implementierten Sicherheitsvorkehrungen sind die zentralen Aspekte der Analyse.
Folgende zentrale Ergebnisse können aus der Sekundäranalyse abgeleitet werden:
- Die strafrechtlich relevante Unterscheidung zwischen Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung ist für Unternehmen weniger bedeutsam.
- Die Mehrheit der Unternehmen schätzt die von Ausforschungsaktivitäten ausgehende Bedrohung für die deutsche Wirtschaft als hoch bis sehr hoch ein und geht zudem von einem zukünftig weiteren Anstieg der Bedrohung aus.
- Im Durchschnitt gibt ungefähr jedes vierte Unternehmen an, bereits Opfer von Ausforschungshandlungen geworden zu sein.
- Nur ein kleiner Teil der Unternehmen bringt entsprechende Vorfälle zur Anzeige.
- Etwa jeder dritte Fall von Ausforschung wurde rein zufällig entdeckt.
- Die Sicherheitsbehörden spielen eine untergeordnete Rolle bei der Aufdeckung von Ausforschungsverdachtsfällen.
- Aktuelle und ehemalige Mitarbeiter bilden die wichtigste Tätergruppe, sie können sowohl bewusst als auch unbewusst zu Tätern werden.
- Schätzungen zum jährlichen finanziellen Schaden durch Ausforschung in Deutschland reichen von ein- bis zu dreistelligen Milliardenbeträgen. Im Gegensatz dazu wird nach Hochrechnungen auf der Grundlage der Schadensangaben der befragten Unternehmen "lediglich" von einstelligen Milliardenbeträgen ausgegangen.
- Unternehmen kooperieren bei der Abwehr von Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung häufiger mit privaten Akteuren als mit Behörden. Sie sind auch häufiger mit den Informations- und Beratungsangeboten von privaten Einrichtungen zufrieden.
- Viele Unternehmen sehen die Notwendigkeit von organisatorischen, personellen, technischen und IT-spezifischen Sicherheitsvorkehrungen. Sie sind sich aber häufig nicht der schwerwiegenden Auswirkungen bewusst, die ein Angriff zu Ausforschungszwecken für das Unternehmen haben kann – somit werden vielfach nur Mindestvorkehrungen getroffen.
- Die Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) führen zu neuen Risiken und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche Unternehmen Opfer von Ausforschung werden.
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2010: Palermo-Protokoll und die Folgen – Bekämpfung des "Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung"
Materialsammlung zu nationalen und internationalen strategisch ausgerichteten Aktivitäten.
Auf internationaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Verträgen, die Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels enthalten. Ein Großteil davon betrifft einzelne Erscheinungsformen des Menschenhandels, so z. B. das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das dazugehörige Zusatzprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie sowie die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation gegen Zwangsarbeit (Nr. 29 und 105). Das erste spezifisch auf die Bekämpfung des Menschenhandels zugeschnittene völkerrechtliche Abkommen ist das im Kontext der Verbrechensbekämpfung entwickelte Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Protokoll). Es ist das wichtigste völkerrechtliche Übereinkommen in diesem Bereich und wird durch das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 ergänzt und fortentwickelt, welches die Menschenrechte der Opfer von Menschenhandel stärkt und auch Nicht-Mitgliedstaaten des Europarates zur Ratifikation offensteht.
Das Palermo-Protokoll ist seit dem 25. Dezember 2003 in Kraft und hat 135 Vertragsparteien. Für die Bundesrepublik Deutschland ist es am 14. Juli 2006 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels trat am 1. Februar 2008 in Kraft und hat 26 Vertragsparteien. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 19.12.2012 ratifiziert. Es ist am 01.04.2013 in Kraft getreten.
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Inhalt des e-Books:
Zusammenstellung und Analyse von Aktionsplänen, Umsetzungsbeschlüssen auf Bundes- und Landesebene, Identifikation und ggf. Darstellung der Ergebnisse geplanter, sich in der Realisierung befindlicher und durchgeführter Studien oder Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen (Darstellung relevanter EU-Projekte und Aktivitäten unter Einbeziehung von Aktionsplänen). Das e-Book enthält darüber hinaus verfügbare Materialien wie z. B. Projektberichte, Handbücher und EU-Papiere.
Gliederung:
- Einleitung
- VN-Konvention mit Palermo-Protokoll
- Übereinkommen des Europarates
- Umsetzung auf Ebene der Europäischen Union (EU)
Bundesrepublik Deutschland: Umsetzungsaktivitäten auf nationaler Ebene
- Deutsche Rechtsnormen mit Bezug zu Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung
- Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel
EU-Förderprogramme mit Bezug zum Thema "Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung"
- Übersicht: EU-Programm
- EU-geförderte Projekte zum Thema "Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung"
- Deutschland: Aktionspläne
- Internationale Organisationen und Internationale Strafverfolgungseinrichtungen: Aktivitäten zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung
- Exkurs: Organe der Europäischen Union und Rechtsetzung im Überblick
- Verzeichnisse
Technische Voraussetzungen:
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