Historisches
Die Einrichtung eines europäischen Polizeiamtes wurde 1991 auf dem EU-Gipfel von Maastricht beschlossen. Zunächst war es im Bereich der Rauschgiftkriminalität tätig. Heute ist Europol ein wichtiger Akteur in der europäischen und internationalen Polizeiarbeit.
Wichtige Daten der Geschichte von Europol
Juni 1991
Initiative von Bundeskanzler Kohl im Europäischen Rat
Dezember 1991
Vereinbarung auf dem EU-Gipfel in Maastricht, Europol in Form einer Zusammenarbeit auf Regierungsebene zu errichten
Januar 1994
Einrichtung der Europol-Drogenstelle (EDS) in Den Haag als Vorläuferorganisation von Europol
Juli 1995
Zeichnung der Europol-Konvention durch die 15 EU-Staaten
Dezember 1997
Ratifizierung des Europol-Übereinkommens durch den Deutschen Bundestag (Europol-Gesetz)
Oktober 1998
Inkrafttreten des Europol-Übereinkommens, wodurch Europol als eigenständige Behörde Rechtspersönlichkeit erlangte
Juli 1999
Offizielle Tätigkeitsaufnahme von Europol
Januar 2010
Inkrafttreten des Europol-Ratsbeschlusses als neue Rechtsgrundlage für Europol
Mai 2017
Inkrafttreten der Europol-Verordnung als neue Rechtsgrundlage für Europol
Ziel und Aufgaben von Europol
Ziel von Europol ist es, die EU-Mitgliedstaaten bei der Kriminalitätsbekämpfung und -verhütung zu unterstützen und zu stärken. Europol kommt hierfür u.a. folgenden Aufgaben nach:
- Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Austausch von Informationen, einschließlich strafrechtlich relevanter Erkenntnisse (insbesondere operative Analyseprojekte und das Europol Information System)
- unverzügliche Unterrichtung der Mitgliedstaaten über alle sie betreffenden Informationen und etwaige Zusammenhänge zwischen Straftaten
- Koordinierung, Organisation und Durchführung von Ermittlungs- und operativen Maßnahmen
- Mitwirkung an gemeinsamen Ermittlungsgruppen
- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei internationalen Großereignissen durch Informationen und Analysen
- Erstellung von Bedrohungs-, strategischen und operativen Analysen sowie von allgemeinen Lageberichten
- Entwicklung, Weitergabe und Förderung von Fachwissen über Methoden der Kriminalitätsverhütung, Ermittlungsverfahren und (kriminal-)technische Methoden sowie Beratung der Mitgliedstaaten und Erbringung von spezialisierten Schulungsleistungen
Zuständigkeit von Europol
Europol ist zuständig bei:
- Organisierter Kriminalität (nach EU-Definition), Terrorismus (nach EU-Definition) oder anderen Formen schwerer Kriminalität, wenn zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten betroffen sind.
- Terrorismus und Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist. Hier besteht keine Zwei- oder Mehrstaatenerfordernis.
Das BKA als Nationale Stelle
In den EU-Mitgliedstaaten sind sogenannte Nationale Stellen für Europol eingerichtet worden, welche als Verbindungsstelle zwischen Europol und den Zentralstellen der übrigen Mitgliedstaaten dienen. Nationale Stelle für Deutschland ist das BKA.
Verbindungsbeamte bei Europol
Rund 220 Verbindungsbeamtinnen und -beamte aus allen EU- und Schengen-Staaten, diversen Drittstaaten sowie des Interpol-Generalsekretariats verrichten ihren Dienst bei Europol in Den Haag. Sie unterstützen und beschleunigen den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und Europol. Dabei stimmen sie grenzüberschreitende operative Maßnahmen ab und vertreten die Interessen ihres Landes in den Analyseprojekten von Europol.
Datenverarbeitung bei Europol
EIS - Europol Information System
Das EIS ist ein europaweites polizeiliches „Sofortauskunftssystem“ über Personen- bzw. Falldaten zu Ermittlungsverfahren innerhalb des Zuständigkeitsbereichs von Europol.
Strategische Auswertung
Neben den operativen bietet Europol auch strategische Services an. Diese umfassen u.a. die Bereiche Schwere und organisierte Kriminalität, Terrorismus und Cyberkriminalität.
Operative Auswertung
Ziel der operativen Analyse ist es, durch verschiedene Methoden und Techniken Informationen zu sammeln, zu speichern, zu verarbeiten und zu beurteilen, um kriminalpolizeiliche Ermittlungen und kriminalpolizeiliche Auswertung zu unterstützen. Bei Europol findet die Verarbeitung von Daten für die operative Analyse nur im Kontext von „Operational Analysis Projects“ (AP) statt.
Ein AP ist Ergebnis eines Priorisierungsprozesses und eine Plattform, auf der ausgewählte Auswerte- und Ermittlungsansätze durch Informationssammlung, Auswertung und Analyse zu spezifischen Themen unterstützt werden.