Bundeskriminalamt (BKA)

Mobiles Navigationsgerät

  • Datum:09. Juli 2019

Mobiles Navigationsgerät

Mobiles Navigationsgerät mit einer Straßenkarte auf dem Display Mobiles Navigationsgerät Auch mobile Navigationsgeräte können für ein Ermittlungsverfahren relevante Daten liefern, wenn ihre Speicher ausgelesen und ausgewertet werden. Quelle: BKA