Bundeskriminalamt (BKA)

Diebstahl von Zahlungskarten mit PIN an manipulierten Geldautomaten

  • Datum:20. April 2001

Eine neue Tatbegehungsweise zur Erlangung von Zahlungskarten durch Manipulation von Geldausgabeautomaten wird seit Ende 2000 in Deutschland und dem europäischen Ausland festgestellt. Die erlangten Karten werden anschließend missbräuchlich für Geldabhebungen eingesetzt.

Der typische Tathergang stellt sich so dar:
Nach Eingabe der PIN tritt am Geldausgabeautomaten eine Störung auf. Es kommt nicht zur Geldauszahlung und die Karte wird nicht wieder herausgegeben. Der Kunde nimmt an, dass die Karte durch den Automaten eingezogen wurde. Er lässt die Karte nicht umgehend sperren, weil er davon ausgeht, dass er sie von der Bank wieder erhält. Da sich der Vorfall außerhalb der Öffnungszeiten der Bank abspielt, ist dies allerdings nicht sofort möglich. Am nächsten Werktag liegt die vermeintlich eingezogene Karte der Bank nicht vor, stattdessen ist es zwischenzeitlich zu nicht autorisierten Geldabhebungen gekommen.

Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes wird die PIN während des Vorgangs am Geldausgabeautomaten ausgespäht. Die Täter halten sich in unmittelbarer Nähe auf. In einigen Fällen bieten sie den Geschädigten ihre Hilfe an und fordern die Bankkunden auf, die PIN mehrere Male einzugeben. Der "Einzug" der Karte wird durch eine mechanische Manipulation des Einzugsschlitzes bewirkt. Diese ermöglicht es den Tätern, nach Weggang des rechtmäßigen Eigentümers, die Karte an sich zu nehmen. Die Diebe agieren derzeit vornehmlich in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, der Schweiz und in den Urlaubsgebieten Spaniens. Das Bundeskriminalamt empfiehlt, bei der PIN-Eingabe darauf zu achten, dass Außenstehende die Nummer nicht erkennen können. Lehnen Sie in oben beschriebenen Fällen "Hilfe" von Fremden ab und lassen Sie sofort Ihre Karte sperren!