Bundeskriminalamt (BKA)

Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

Meldung Datum: 14. Oktober 2024

Gewalt gegen Polizeikräfte nimmt zu

Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten in Deutschland nehmen weiter zu: 46.218 Fälle wurden im Jahr 2023 registriert, acht Prozent mehr als im Jahr zuvor. Wie das „Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte 2023“ zeigt, handelt es sich bei der Zunahme um einen langfristigen Trend: Seit dem Jahr 2017 steigen die Fallzahlen in diesem Phänomenbereich kontinuierlich an.

Zentrale Erkenntnisse

  • Die Fallzahlen von Gewalttaten steigen, und mit ihr auch die Anzahl der Opfer. Auch die Zahl der Tatverdächtigen ist angestiegen.
  • Zurückgegangen sind Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung – allerdings war die Fallzahl weiterhin so hoch, dass im Durchschnitt täglich sechs Polizistinnen und Polizisten im Dienst der Gefahr ausgesetzt wurden, verletzt zu werden.
  • Insgesamt ist aber Gewalt gegen PVB zur alltäglichen Realität geworden, weil mittlerweile fast 300 PVB täglich hierbei Opfer werden.
  • Betroffen von Gewalt im Dienst sind auch Rettungs- und Feuerwehrkräfte. Auch hier steigen die Fall- und Opferzahlen weiter an.

Deliktsbereiche

Wenn Polizistinnen und Polizisten in Deutschland Gewalt erfahren, handelt es sich in den meisten Fällen um Widerstandshandlungen und tätliche Angriffe. Sie machen mit 84,5 Prozent größten Anteil der Gewalttaten gegen Polizeikräfte aus. Im Vergleich zum Vorjahr sind die entsprechenden Fälle um 8,5 Prozent auf 39.046 Fälle gestiegen (2022: 35.983).

Häufig werden Polizeikräfte darüber hinaus bedroht. Hier registrierte die Polizei 3.851 Fälle, eine Zunahme um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Leicht gesunken ist die Zahl der Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Die Zahl der registrierten Delikte sank um 13 Prozent auf 1.260 Fälle (2022: 1.449 Fälle).

2023 wurden außerdem 40 versuchte Tötungsdelikte erfasst, vier mehr als im Jahr zuvor. Vollendete Fälle gab es 2023 nicht – im Gegensatz zum Jahr zuvor, als eine Polizistin und ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle getötet wurden. 

Datengrundlage des Bundeslagebilds

Dem Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“ liegen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zugrunde.  Dabei werden insbesondere diese Straftatbestände in den Blick genommen:

  • Mord (§ 211 StGB)
  • Totschlag (§ 212 StGB)
  • Raubdelikte (§§ 249-252, 255, 316a StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§§227, 231 StGB)
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung (§§ 224, 226, 226a, 231 StGB)
  • Vorsätzliche einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende
  • Personen (§§ 113, 115 StGB)
  • Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende
  • Personen (§§ 114, 115 StGB)

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Opferzahlen steigen

Die Fallzahlen steigen – und damit auch die Anzahl der betroffenen Polizistinnen und Polizisten. 105.708 Opfer wurden 2023 registriert – 9,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Langfristig betrachtet steigen die Opferzahlen in diesem Phänomenbereich seit dem Jahr 2014 kontinuierlich an.

Gesunken ist die Zahl der Polizeikräfte, die im Dienst Opfer von gefährlicher und schwerer Körperverletzung wurden: Hier sank die Opferzahl um rund ein Drittel auf 2.404 Personen. Dies bedeutet auf das Gesamtjahr gesehen jedoch weiterhin, dass im Durchschnitt täglich sechs Polizistinnen und Polizisten in Deutschland schwer verletzt wurden.

Mehr Tatverdächtige

Die Zahl der Tatverdächtigen hat um 5,8 Prozent zugenommen: 2023 wurden 38.630 Tatverdächtige registriert (2022: 36.495). Bei ihren Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten handelten sie in den allermeisten Fällen allein. Erfasst wurden bei den Tatverdächtigen sehr viel mehr Männer als Frauen: Über 80 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich. Mehr als jeder zweite Tatverdächtige stand unter Alkoholeinfluss.

Besondere Gefahr geht bei Einsätzen von Personen aus, die Polizistinnen und Polizisten mit einer Waffe bedrohen: Die Anzahl der Tatverdächtigen, die bei den erfassten Gewalttaten eine Schusswaffe insgesamt mitgeführt hatten, stieg um 2,7 Prozent auf 265 Personen (2022: 258).

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Rolle des Internet

Hass und Hetze im Netz betrifft auch die Polizei. Immer häufiger kommt es zu Aufforderungen zu Straftaten im Internet, also zum Beispiel Postings auf Social Media-Seiten, bei denen zu Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte aufgerufen wird. Dabei geht es allerdings weniger um individuelle Bedrohungen – hier ist die Fallzahl mit 55 eher gering – sondern um Gewaltaufrufe gegen die Polizei als Institution. 559 Fälle von „Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ mit dem Tatmittel Internet wurden im Jahr 2023 registriert, etwa 3 Prozent mehr als im Jahr zuvor (542 Fälle).

Die Zahlen zeigen, dass im Internet täglich zu Gewalt gegen die Polizei aufgerufen wird – was dazu beitragen kann, das Risiko von Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten in der „analogen Welt“ zu erhöhen.

Hass im Netz melden

Virtueller Hass kann in realer Gewalt münden. Dies betrifft nicht nur Polizeikräfte, sondern alle Menschen in Deutschland. Für das BKA ist das Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet daher ein Schwerpunkt seiner Arbeit. Unter anderem wurde im BKA daher die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ (ZMI) eingerichtet.

Informationen zur ZMI erhalten Sie hier

Wenn Sie selbst Hasspostings melden möchten, finden Sie hier weitere Informationen

Gewalt gegen Rettungsdienst- und Feuerwehrkräfte

Nicht nur Polizistinnen und Polizisten sind von Gewalt betroffen, sondern auch Mitarbeitende von Feuerwehren und Rettungsdiensten. Das Bundeslagebild nimmt auch sie in den Blick und zeigt: Auch in diesem Phänomenbereich steigen sowohl die Fall- als auch die Opferzahlen an.

  • Feuerwehrkräfte: Im Jahr 2023 registrierte die Polizei 687 Fälle, bei denen mindestens ein Opfer der Berufsgruppe „Feuerwehr“ angehörte. Die Fallzahl stieg damit um 5,7 Prozent an (2022: 650 Fälle). Die Opferzahl nahm um 13,7 Prozent auf 1.069 betroffene Personen zu.
  • Sonstige Rettungsdienste: Im Jahr 2023 registrierte die Polizei 2.050 Fälle, bei denen mindestens ein Opfer der Berufsgruppe der „sonstigen Rettungsdienste“ angehörte. Dies bedeutet eine Zunahme um 6,8 Prozent (2022: 1.920 Fälle). Die Opferzahl stieg um 8,4 Prozent auf 2.902 betroffene Personen