Die Karnevalssession 2025 steht vor der Tür: Auch in diesem Jahr finden wieder zahlreiche Straßenumzüge und Karnevalsveranstaltungen im privaten und öffentlichen Raum statt. Den Höhepunkt erreicht die Karnevalszeit zwischen Weiberfastnacht am 27.02.2025 und dem Aschermittwoch am 05.03.2025.
Sicherheitslage
Das BKA prüft regelmäßig die Sicherheitslage für große Veranstaltungen. Karnevalsveranstaltungen und Straßenumzüge rufen besonders in den Karnevalshochburgen ein großes Interesse hervor, haben meist zentrale Lagen und offene Zugangsmöglichkeiten für Jedermann und dadurch eine Vielzahl an Teilnehmenden sowie ein großes Publikum. Aus diesem Grund wird der Karnevalssession unter Gefährdungsgesichtspunkten grundsätzlich eine besondere Bedeutung beigemessen.
- Beleidigungen und Übergriffe: Im Kontext der Festivitäten ist mit einem erhöhten Alkoholkonsum und/oder dem Konsum weiterer berauschender Mittel zu rechnen. In der Folge ist ein enthemmtes Feiern und ggf. das Herabsinken von Hemmschwellen einzukalkulieren, was vermehrt zu Beleidigungs- und Körperverletzungsdelikten, aber auch vereinzelt zu sexuellen Übergriffen, insbesondere zum Nachteil von Frauen, führen kann.
- Politische Themen: Auch wenn die traditionellen Karnevalsfeierlichkeiten nicht vor einem politischen Hintergrund stattfinden, werden gesellschaftspolitische Themen traditionell bei Straßenumzügen mit Motivwagen und in Büttenreden aufgegriffen. Dies kann sich punktuell emotionalisierend auf die Festivitäten und Betroffene auswirken und sowohl Reaktionen hervorrufen als auch als Vorwand zur Rechtfertigung von Straftaten genutzt werden. In diesem Rahmen sind vornehmlich Beleidigungen, Bedrohungen und versammlungstypische Straftaten bis hin zu vereinzelten Körperverletzungsdelikten zumindest einzukalkulieren.
- Demonstrationen: Grundsätzlich können Akteure der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) die Veranstaltungen nutzen, um ihre eigenen Interessen öffentlich sichtbar zu machen.
- Islamistischer Terrorismus: Die allgemeine Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist weiterhin hoch. Der sog. Islamische Staat (IS) ruft immer wieder dazu auf, im Westen gezielt Anschläge nicht nur zu Feiertagen zu begehen, sondern auch allgemein Kultur- und Sportveranstaltungen ins Visier zu nehmen. Darüber hinaus liegen dem BKA derzeit keine konkreten Hinweise auf eventuelle Anschlagsplanungen gegen diesjährige Karnevalsveranstaltungen vor (Stand 26.02.2025).
- Grundsätzlich, aber auch in Zusammenhang mit islamistischem Terrorismus, können irrational handelnde oder emotionalisierte allein handelnde Täterinnen oder Täter bei öffentlichen Veranstaltungen eine Gefahr darstellen.
- Warn- und Falschmeldungen: Im Zusammenhang mit der Karnevalssession kann es vermehrt zu Desinformationskampagnen und der Verbreitung von sog. Fakenews, insbesondere in den sozialen Medien, kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass die Bevölkerung verunsichert und deren subjektives Sicherheitsgefühl beeinträchtigt wird.
Aus diesem Grund sollten bei öffentlichen Hinweisen und Warnmeldung immer die Quellen sowie die Seriosität geprüft werden. In der Regel kann sich auch immer direkt beim Herausgeber des Hinweises informiert werden.
Deshalb gilt: Achtsam bleiben und bei Verdachtsmomenten die Polizei informieren.
Sicher feiern
Um den Karneval 2025 sicher und unbeschwert genießen zu können, sollten aktuelle Hinweise und Sicherheitsvorkehrungen der Veranstalter sowie örtlichen Polizeien beachtet und diese eingehalten werden.