Nach den teils deutlichen Anstiegen der polizeilich registrierten Straftaten in den vergangenen zwei Jahren – nach dem Ende der coronabedingten Beschränkungen – sank die Kriminalität 2024 erstmals wieder leicht. Hauptgrund dafür ist die Cannabis-Teillegalisierung mit ihren Auswirkungen auf die Statistik. Ohne diesen Effekt wäre es im Fünfjahresvergleich zu einem leichten Anstieg gekommen. Zugenommen hat erneut die von der Polizei registrierte Gewaltkriminalität – vor allem bei Kindern, also den unter 14-Jährigen. Außerdem enthält die PKS erstmals Daten zu Messerangriffen und Aussagen zur Entwicklung der Tatverdächtigenzahlen von Deutschen und Nichtdeutschen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung durch die neu für alle Tatverdächtigen eingeführte „Tatverdächtigenbelastungszahl“. Neu ist auch die „PKS-Ausland“, die Straftaten abbildet, die tatverdächtige Personen aus dem Ausland heraus oder von einem unbekannten Aufenthaltsort aus begehen, bei denen der Schaden aber in Deutschland eintritt. Konkret betrifft dies vor allem digitale Straftaten, wie Cyberangriffe, und Betrugsstraftaten, wie den sogenannten „Enkeltrick“ oder „Schockanrufe“, die oft aus dem Ausland heraus begangenen werden.
Die Trends im Überblick
- Im Jahr 2024 wurden bundesweit insgesamt 5.837.445 Straftaten registriert. Das entspricht einem Rückgang um 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Rückgang resultiert insbesondere aus der Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis, da Cannabis-Straftaten mit über 62 Prozent im Jahr 2023 einen erheblichen Anteil an den Rauschgiftdelikten hatten. Ohne die Gesetzesänderung – wenn also bei allen Straftaten auch diejenigen zu Cannabis berücksichtigt worden wären, die nun unterhalb der Schwelle des Strafbaren liegen – hätte es 2024 bei den Straftaten insgesamt im Vergleich zu 2023 eine annähernde Stagnation gegeben.
- Im Jahr 2024 wurden insgesamt 3.385.919 Fälle aufgeklärt. Die Aufklärungsquote liegt somit wie im Vorjahr bei rund 58 Prozent.
Die Gewaltkriminalität ist leicht gestiegen, um insgesamt 1,5 Prozent auf 217.277 Fälle. Das ist ein neuer Höchststand (seit 2007).
- Besonders auffällig ist der Anstieg von Gewaltkriminalität bei tatverdächtigen Kindern und Jugendlichen. Die Zahl der tatverdächtigen Kinder stieg um 11,3 Prozent auf 13.755; die der Jugendlichen um 3,8 Prozent auf 31.383.
- Gestiegen ist auch die Gewaltkriminalität durch nichtdeutsche Tatverdächtige (+7,5 Prozent, 2024: 85.012 nichtdeutsche Tatverdächtige).
- Es gibt außerdem einen deutlichen Anstieg bei den Sexualdelikten um 9,3 Prozent.
- Zugenommen haben ferner die erfassten Beleidigungen (+5,8 Prozent) und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (+5,3 Prozent), insbesondere bedingt durch eine Zunahme der registrierten Fälle von Bedrohung (+7,0 Prozent) und Nachstellung bzw. Stalking (+6,9 Prozent).
- Die Zahlen der Rauschgiftkriminalität sind um 34,2 Prozent zurückgegangen; das liegt vor allem an der neuen Cannabis-Regelung. Schaut man genauer auf die einzelnen Drogenarten, fällt auf, dass die Zahlen bei bestimmten Drogen deutlich gestiegen sind – zum Beispiel bei Kokain. Rauschgiftkriminalität bleibt damit ein drängendes Problem.
Nachfolgend werden einige wichtige Entwicklungen und Trends aus dem Jahr 2024 im Detail dargestellt.
Gesamtentwicklung der Straftaten
2024 wurden bundesweit 5.837.445 Straftaten registriert. Das ist im Vergleich zum Vorjahr (2023: 5.940.667) ein leichter Rückgang um 1,7 Prozent. Im Vergleich zum letzten Jahr ohne coronabedingte Einschränkungen (2019: 5.436.401 Fälle) ist die Fallzahl 2024 um 7,4 Prozent höher.
Die Zahlen sind nur eingeschränkt vergleichbar, da sich die Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis zum 01.04.2024 auf die Fallzahlen ausgewirkt und insbesondere zu einem Rückgang der Fallzahlen im Bereich Rauschgift geführt hat.
Straftatenanteile an Straftaten insgesamt = 5.837.445 Fälle (2023: 5.940.667 Fälle)
Die jeweiligen Straftatenanteile des Berichtsjahres 2023 stehen in Klammern.
Einfluss der Cannabis-Teillegalisierung auf die PKS
Der Rückgang der Fall- und Tatverdächtigenzahlen insgesamt ist 2024 maßgeblich von der Cannabis-Teillegalisierung beeinflusst. Denn durch die Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis zum 01.04.2024 [Konsumcannabisgesetz (KCanG) und Medizin-Cannabisgesetz (MedCanG)] entfallen zahlreiche Fälle, die im vorherigen Jahr noch als Straftaten registriert wurden.
Wenn man die Entwicklung der Straftaten von 2023 auf 2024 ohne die Auswirkungen der Gesetzesänderung betrachtet und den Durchschnitt der letzten fünf Jahre zugrunde legt, wäre insgesamt eine annähernde Stagnation bei den registrierten Straftaten und Tatverdächtigen zu erkennen. Das zeigt sich auch bei der Rauschgiftkriminalität: Insgesamt sind die Fälle hier zwar um 34,2 Prozent zurückgegangen, vor allem wegen der neuen Cannabis-Regelung. Schaut man aber genauer auf die einzelnen Drogenarten, fällt auf, dass die Zahlen bei bestimmten Drogen deutlich gestiegen sind – zum Beispiel bei Kokain einschließlich Crack (+4,8 Prozent), verschiedenen Arten von Methamphetamin (+6,0 Prozent), LSD (+32,6 Prozent) und neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) mit einem Anstieg von 41,6 Prozent. Damit wird deutlich: Rauschgiftkriminalität ist und bleibt ein drängendes Problem.
Ohne die Gesetzesänderung hätte es also 2024 bei den Straftaten insgesamt eine Stagnation auf hohem Niveau gegeben, anstatt des aktuell sichtbaren leichten Rückgangs.
Erneuter Anstieg der Gewaltkriminalität
Definition Gewaltkriminalität
Unter dem Begriff Gewaltkriminalität werden in der PKS verschiedene Delikte zusammengefasst, die der mittelschweren bis schweren Gewaltkriminalität zuzuordnen sind. Konkret handelt es sich um folgende Straftaten:
- Mord
- Totschlag und Tötung auf Verlangen
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge
- Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
- Erpresserischer Menschenraub
- Geiselnahme
- Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
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Die Gewaltkriminalität ist im aktuellen Berichtsjahr leicht um 1,5 Prozent auf 217.277 Fälle gestiegen (2023: 214.099 Fälle).
- Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozent auf 2.303 Fälle an (2023: 2.282 Fälle).
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge stieg um 9,3 Prozent auf 13.320 Fälle (2023: 12.186 Fälle)
- Gefährliche und schwere Körperverletzung stieg um 2,4 Prozent auf 158.177 Fälle (2023: 154.541 Fälle).
- Raubdelikte nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Prozent auf 43.194 Fälle ab (2023: 44.857 Fälle).
Erklärungsansätze für den Anstieg der Sexualdelikte
Von den bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge erfassten 13.485 Opfern waren 93,7 Prozent weiblich (12.641). Neben einer tatsächlichen Zunahme der Sexualdelikte könnte der deutliche Anstieg um 9,3 Prozent teilweise auch mit einer gestiegenen Sensibilisierung und einer höheren Anzeigenbereitschaft der Betroffenen in Zusammenhang stehen. Das bedeutet: Ein Teil dieses Anstiegs geht möglicherweise auf eine Verschiebung vom Dunkel- ins Hellfeld zurück. Bezüglich der langfristigen Entwicklung können hier u.a. auch Einflüsse aus der „Me Too“- Bewegung, die Gesetzesänderung zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Jahr 2016 sowie aktuelle Berichterstattungen eine Rolle spielen.
Mehr zum Thema geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Gewalt erfahren Sie hier.
Die folgende Grafik zeigt die langfristige Entwicklung der Gewaltkriminalität und Körperverletzung.
In der Gewaltkriminalität ist die gefährliche und schwere Körperverletzung enthalten, nicht jedoch die einfache Körperverletzung.
Fokus: Zunahme der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen
Bei der Gewaltkriminalität ist die Anzahl der tatverdächtigen Kinder um 11,3 Prozent (2024: 13.755 tatverdächtige Kinder) und Jugendlichen um 3,8 Prozent (2024: 31.383 tatverdächtige Jugendliche) gestiegen.
Im Langzeitvergleich verzeichnet das BKA erneut Höchststände bei dem Anteil der Kinder mit 7,0 Prozent und der Jugendlichen mit 15,9 Prozent an allen Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität.
Besondere Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche
Es gibt Hinweise darauf, dass psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen seit einigen Jahren vermehrt auftreten. Psychische Belastungen sind zwar keine direkte Ursache für kriminelles Verhalten, aber im Zusammenwirken mit anderen ungünstigen Faktoren können sie die Wahrscheinlichkeit der Begehung von (Gewalt-)Straftaten erhöhen. Folgende Risikofaktoren sind unter anderem bedeutsam und können sich gegenseitig verstärken:
- Wirtschaftliche Unsicherheiten
Wirtschaftliche Sorgen und fehlende Teilhabemöglichkeiten.
- Gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen
Gewaltakzeptierende Einstellungen und mit Gewaltverhalten gekoppelte Männlichkeitsnormen
- Psychische Belastungen
Psychische Belastungen beispielsweise aufgrund von Zukunftssorgen im Zusammenhang mit multiplen gesellschaftlichen Krisen
- Familiäre Faktoren
Häusliche Gewalt oder eine geringe Involviertheit der Eltern in das Leben ihrer Kinder
Bei nichtdeutschen Kindern und Jugendlichen können einige Risikofaktoren, unter anderem Armutsrisiko sowie psychische Belastung, vergleichsweise häufiger auftreten. Das gilt insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung (dazu ausführlicher siehe „Fokus: Nichtdeutsche Tatverdächtige“)
An welchen Orten kommt es zu Gewaltdelikten?
Zu Gewaltkriminalität kam es im aktuellen Berichtsjahr überwiegend an den Tatörtlichkeiten „sonstige öffentliche Straße, Weg, Platz“ (29,4 Prozent), gefolgt von „Wohnung“ (22,3 Prozent).
*inkl. Krankenhaus, Altersheim/Pflegeheim.
**Einrichtung Strafverfolgung/Strafvollzug, religiöse Einrichtung und Friedhof, Boden/Kellerraum und Waschküche, Sonstige Tatörtlichkeit
Fokus: Gewaltdelikte mit Messer
Insgesamt erfasste die Polizei in Deutschland 2024 zu 29.014 Straftaten einen „Messerangriff“. 54,3 Prozent davon entfallen auf Gewaltkriminalität, 43,3 Prozent auf Bedrohung und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten, wie beispielsweise Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Nötigung.
Der Anteil der als „Messerangriff“ erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Prozent angestiegen. Der Anteil an allen gefährlichen und schweren Körperverletzungen hat sich um 0,5 Prozentpunkte erhöht (2023: 5,8 Prozent, 8.951 Fälle). Bei Raubdelikten ist ein Rückgang von 2,6 Prozent zu verzeichnen, der Anteil an allen Raubdelikten ist jedoch um 0,1 Prozentpunkte angestiegen (2023: 10,9 Prozent, 4.893 Fälle).
Wichtig zu wissen: „Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.
Fokus: Nichtdeutsche Tatverdächtige
Während die deutsche Wohnbevölkerung sich in ihrer Größe kaum verändert hat, ist die nichtdeutsche Bevölkerung merklich angewachsen. Demzufolge ist zu erwarten, dass die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen stärker steigt als die Anzahl der deutschen Tatverdächtigen. Neben diesem rein zahlenmäßigen Effekt, der auch Auswirkungen auf die erfasste Kriminalität hat, ist davon auszugehen, dass vor allem Schutzsuchende multiple Risikofaktoren für (Gewalt)-Kriminalität, wie beispielsweise unsichere Zukunftsperspektiven und Armut, aufweisen.
Nachfolgend werden die wichtigsten Zahlen und Faktoren dargestellt.
- 2024 wurden in der PKS insgesamt 913.196 (-1,1 Prozent) nichtdeutsche Tatverdächtige registriert. Dies macht einen Anteil von 41,8 Prozent (2023: 41,1 Prozent) an allen Tatverdächtigen aus. Im Vergleich dazu ist die Anzahl der deutschen Tatverdächtigen mit 1.271.638 in 2024 um -3,9 Prozent gegenüber 2023 gesunken.
- Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen waren 383.844 (-4,6 Prozent) Zuwanderinnen und Zuwanderer, was einem Anteil von 17,6 Prozent (2023: 17,9 Prozent) an allen Tatverdächtigen entspricht.
- Rechnet man die ausländerrechtlichen Verstöße, die größtenteils nur von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden können, heraus, ergibt sich folgendes Bild:
- 1.270.858 deutsche (-3,9 Prozent) und 696.873 nichtdeutsche Tatverdächtige (+0,3 Prozent).
- Der Anteil der nichtdeutschen an allen Tatverdächtigen hat sich von 34,4 Prozent auf 35,4 Prozent erhöht.
- Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen waren 172.203 (-3,6 Prozent) Zuwanderinnen und Zuwanderer, was einem Anteil von 8,8 Prozent (2023: 8,9 Prozent) an allen Tatverdächtigen entspricht.
Erstmals weist die PKS die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige aus. Damit ist es möglich, vergleichende Aussagen zur Kriminalitätsbelastung zu machen.
Werden die Belastungszahlen für deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige bei Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße für das Berichtsjahr 2024 verglichen, wird deutlich, dass die Zahlen für Nichtdeutsche deutlich höher sind. Das gilt insbesondere für männliche Nichtdeutsche:
- Die TVBZ bei deutschen Tatverdächtigen liegt bei 1.878; d.h. von 100.000 deutschen Einwohnern werden statistisch 1.878 Deutsche ab acht Jahren straffällig. Hier gibt es deutliche Unterschiede bei den Geschlechtern: Bei Männern liegt die TVBZ bei 2.781, bei Frauen bei 1.024.
- Die TVBZ bei nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt bei 5.091, das heißt von 100.000 nichtdeutschen Einwohnern werden statistisch 5.091 Nichtdeutsche ab acht Jahren straffällig. Auch hier zeigen sich Unterschiede bei den Geschlechtern: Bei Männern liegt die TVBZ bei 7.495, bei Frauen bei 2.441.
Bei der Interpretation dieser unterschiedlichen Tatverdächtigenbelastung bei Deutschen und Nichtdeutschen müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden:
- Herkunftsunabhängig ist die Kriminalitätsbelastung bei jungen Menschen und bei Männern deutlich überdurchschnittlich. Das bedeutet: Eine Bevölkerungsgruppe mit einem höheren Anteil an Männern und an jüngeren Menschen – wie es bei der nichtdeutschen Bevölkerung der Fall ist – weist alleine dadurch erwartbar eine höhere Kriminalitätsbelastung auf.
- Die höhere Kriminalitätsbelastung ist auch aus einem weiteren Grund plausibel: Es ist bekannt, dass Personen mit Migrationsgeschichte tendenziell stärker von Risikofaktoren betroffen sind, die eine Begehung bestimmter Straftaten (beispielsweise Gewalt- und Eigentumsdelikte) herkunftsunabhängig wahrscheinlicher machen. Dazu zählen neben einer nachteiligen räumlichen und ökonomischen Lebenssituation auch psychische Belastungen, eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit sowie positive Einstellungen gegenüber Gewalt.
- Die PKS erfasst nur Straftaten, von denen die Polizei Kenntnis erlangt hat. Unterschiede in der Belastungszahl deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger sind daher nicht unmittelbar mit einer tatsächlich unterschiedlichen Kriminalitätsbelastung dieser Bevölkerungsgruppen gleichzusetzen. Insbesondere die Anzeigequote kann hier eine Rolle spielen: Wenn etwa Straftaten unter Beteiligung nichtdeutscher Tatverdächtiger mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zur Anzeige gebracht werden als Straftaten mit deutschen Tatverdächtigen, kann dies ebenfalls zu höheren Belastungszahlen in der PKS führen. Tatsächlich gibt es Forschungsbefunde, die zeigen, dass Straftaten, an denen Personen beteiligt sind, die als „migrantisch“ oder „fremd“ wahrgenommenen werden (u.a. Nichtdeutsche), merklich häufiger angezeigt werden.
Ausblick zu Dunkelfeldstudien des BKA
Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, sie enthält nur die endbearbeiteten und damit ausermittelten Straftaten. Das heißt, die Fälle finden erst Eingang in die Statistik, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht abgegeben wurden.
Nicht enthalten sind
- Staatsschutzdelikte,
- Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§315, 315b StGB und 22a StVG),
- Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden oder deren Tatort in Gänze unbekannt ist, deren Erfolgsort aber in der Bundesrepublik liegt,
- Ordnungswidrigkeiten,
- Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze,
- Delikte, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) sowie
- Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden.
Die PKS bildet damit das sogenannte Hellfeld der Kriminalität ab, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Neben dem Hellfeld gibt es das sogenannte Dunkelfeld. Dieses umfasst Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden. Wie groß das jeweilige Hell- und Dunkelfeld sind, hängt beispielsweise davon ab, wie häufig Delikte angezeigt werden oder welche Schwerpunkte die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten setzt.
Im Laufe des Jahres 2025 wird das Bundeskriminalamt weitere Ergebnisse der Dunkelfeldstudien „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland (SKiD)“ und „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung (LeSuBiA)“ veröffentlichen, die einen noch genaueren Blick auf das Kriminalitätsgeschehen in Deutschland ermöglichen. Beide Studien erheben auch Delikte bzw. Gewaltvorkommnisse, die nicht zur Anzeige gebracht wurden und somit nicht in der PKS erfasst werden. Dadurch ist es möglich festzustellen, ob sich Erkenntnisse zum Fallaufkommen in der PKS auch auf das gesamte Kriminalitätsaufkommen – einschließlich des Dunkelfeldes – übertragen lassen.
Allgemeine Information zu den erhobenen Zahlen:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine jährlich veröffentlichte Statistik, in der alle der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten erfasst werden. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier.