Bundeskriminalamt (BKA)

ÜNAL, Orhan

Betrug

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Bundeskriminalamt bitten um Ihre Mithilfe!

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt gegen Orhan ÜNAL wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Der Gesuchte steht im dringenden Verdacht, über Scheinfirmen Rechnungen mit einem Volumen von mehr als 45 Millionen Euro in Umlauf gebracht und dadurch Umsatzsteuern in großem Ausmaß hinterzogen zu haben. Aktuell befindet er sich auf der Flucht. Aufgrund der derzeitigen Ermittlungsergebnisse wird ein Aufenthaltsort des Gesuchten im Ausland für sehr wahrscheinlich gehalten.

Letzte Aktualisierung: 18. Juni 2024

Weitere Bilder

 (verweist auf: Poträtaufnahme)
Poträtaufnahme Quelle: BundeskriminalamtAufnahmedatum: vor 2018
 (verweist auf: Oberkörperaufnahme)
Oberkörperaufnahme Quelle: BundeskriminalamtAufnahmedatum: 2018
 (verweist auf: Nahaufnahme Gesicht)
Nahaufnahme Gesicht Quelle: BundeskriminalamtAufnahmedatum: Februar 2019
 (verweist auf: Gesuchter mit Motorrad)
Gesuchter mit Motorrad Quelle: BundeskriminalamtAufnahmedatum: Dezember 2018

Informationen

  • Delikt: Betrug
  • Zeit: 10.02.2018 - 11.02.2019
  • Tatort: Offenbach am Main, Frankfurt am Main, Hessen
  • Familienname: ÜNAL
  • Vorname: Orhan
  • Geburtsdatum: 21.04.1979
  • Geburtsort: Frankfurt am Main
  • Staatsangehörigkeit: türkisch
  • Geschlecht: männlich
  • Größe: 178 cm
  • Sprache/Dialekt: Deutsch mit Akzent, Türkisch
  • Äußere Erscheinung
    • südeuropäisch
    • athletische Statur
    • Augenfarbe: braun

Weitere Details

Der Gesuchte steht unter dringendem Verdacht, in der Zeit vom 28.09.2015 bis 08.02.2019 in Frankfurt am Main, Mannheim, Darmstadt und Offenbach am Main in 41 Fällen gemeinschaftlich handelnd als Mitglied einer Bande so genannte Servicegesellschaften gegründet zu haben. Darüber soll der Beschuldigte, sowie auch die gesondert verfolgten Bandenmitglieder, bei den über Strohleute gegründeten Gesellschaften faktischer Geschäftsführer gewesen sein, indem sie die tatsächliche Verfügungsmacht über die Geschäfte der Gesellschaft, deren Vermögen und Bankkonten innehatten. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, über diese Gesellschaften in einer Vielzahl von Fällen Scheinrechnungen an Kunden verkauft und die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer gegenüber dem zuständigen Finanzamt nicht erklärt zu haben.

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung:

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